Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §3;
Rechtssatz: Baukostenzuschüsse des Mieters an den Vermieter bilden im Rahmen der Einkunftsquelle Vermietung und Verpachtung Einnahmen des Vermieters, die diesem grundsätzlich im Jahr der Zahlung zufließen. Der Baukostenzuschuß ist keine Leistung, die durch § 3 EStG 1988 für steuerfrei erklärt ist. Europe... mehr lesen...
Die mitbeteiligte GmbH mit dem Sitz in Wien hat nach ihrem im Jahre 1978 geschlossenen Gesellschaftsvertrag die Errichtung, den Erwerb sowie den Betrieb und die Verwaltung von Studentenheimen zum Gegenstand. Tatsächlich hat die Mitbeteiligte im hier maßgeblichen Zeitpunkt ein Studentenheim in Klagenfurt betrieben. Der Gesellschaftsvertrag lautet auszugsweise: "GESELLSCHAFTSGEGENSTAND § 2 (1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Erric... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §37;EStG 1972 §3 Z5;EStG 1988 §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0095/78 E 18. Juni 1979 VwSlg 5390 F/1979 RS 1 Stammrechtssatz Eine Person ist hilfsbedürftig, wenn insbesondere weder ihr Einkommen, noch ihr Vermögen, noch beides zusammen ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu gewährleisten. ... mehr lesen...
In dem beim Handelsgericht Wien geführten Firmenbuch ist eine Kommanditgesellschaft mit der Firma "AH & Söhne" eingetragen. Die Gesellschaft war grundbücherliche Eigentümerin zweier inländischer Grundstücke. Komplementär war der am 10. Februar 1986 verstorbene JH. Kommanditist war der am 4. November 1986 verstorbene AH. Beide Gesellschafter waren zu 50 % am Gewinn und Vermögen der Gesellschaft beteiligt. Im Gesellschaftsvertrag war ua vereinbart, die Gesellschaft werde durch den T... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z2;GrEStG 1955 §3 Z2;HGB §142;
Rechtssatz: Macht bei einer aus zwei Personen bestehenden Personengesellschaft des Handelsrechts im Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters der verbleibende Gesellschafter von seinem Recht auf Übernahme der Unternehmens - sei es durch Gesetz oder Vertrag - Gebrauch, so geht das Gesamthandeigentum der Gesellsc... mehr lesen...
Die Ehegattin des Beschwerdeführers hatte im Jahr 1984 einen Kredit in Höhe von 700.000,-- aufgenommen, um einen Gastgewerbebetrieb (Cafe) zu eröffnen und somit selbständig tätig zu sein, wobei der Beschwerdeführer - nach den Sachverhaltsfeststellungen im nunmehr angefochtenen Bescheid - auf Verlangen der Bank als Solidarschuldner beigetreten war. Der Gastronomiebetrieb führte ausschließlich zu Verlusten und wurde deshalb im Jahr 1987 eingestellt. Der Beschwerdeführer leistete Kreditr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0006 1 Stammrechtssatz Bei Zahlungen aus Anlaß einer eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung muß nach stRsp des VwGH schon für das Eingehen dieser Bürgschaftsverpflichtung Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34 Abs 3 EStG 1972 gegeben sein (Hinw... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Kommanditgesellschaft, erzeugt u. a. alkoholfreie Getränke aus einem von der C. GmbH hergestellten Grundstoff und vertreibt diese Getränke sowie andere alkoholfreie Getränke, welche von der R. GmbH und der A. GmbH hergestellt werden. Die Beschwerdeführerin schloß mit ihren Kunden Getränkelieferungsübereinkommen und leistete aus diesem Titel Zahlungen; sie aktivierte sodann die Belieferungsrechte als immaterielle Wirtschaftsgüter. Für die in den Jahren 1982... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z29;EStG 1972 §6 Z10;
Rechtssatz: Durch die beiden zusammengehörigen Bestimmungen des § 3 Z 29 und des § 6 Z 10 EStG 1972 soll erreicht werden, daß bestimmte Zuschüsse als "durchlaufende Posten" behandelt werden (Hinweis Jiresch-Zapletal, ÖStZ 1964, 196). Nicht steuerbefreite Zuwendungen Dritter für Anlageinvestitionen stellen daher zwingend (steuerb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezeichnet sich als "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob die Einkünfte aus dieser Tätigkeit solche aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1972) oder solche aus Gewerbebetrieb (§ 23 leg. cit.) sind. Mit dem hg. Erkenntnis vom 22. März 1983, 82/14/0099, hat der Gerichtshof den damals vom Beschwerdeführer angefochtenen Bescheid betreffend Aufhebung seines Einkommensteuerbescheides 1980 gemäß §... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §22 Z1 litb;EStG 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Die durch das Einkommensteuergesetz 1988 geschaffene neue Rechtslage läßt sich nicht mit Hilfe von Schlüssigkeitserwägungen rückprojizieren. (Hier: Abgabepflichtiger ist "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Tätigkeit des Unternehmensberaters ist... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Zivilingenieur für technische Physik. Mit Schreiben des Bundesministers für Bauten und Technik vom 7. November 1983 war sein Ansuchen um Förderung seines Forschungsvorhabens "Berechnung und Optimierung schallabschirmender Objekte" positiv erledigt und ihm auf der Basis der "Allgemeinen Bedingungen für Förderungen auf dem Gebiet der Straßenforschung" ein Förderungsbeitrag von S 917.000,-- zugesichert worden. Die Auszahlung der Förderungsmittel erfolgte durch Te... mehr lesen...
In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten erliegt eine Anfrage an das Bundesministerium für Finanzen, der folgender Entwurf einer Betriebsvereinbarung angeschlossen war: "Betriebsvereinbarung über die vorzeitige Auszahlung des Jubiläumsgeldes, abgeschlossen entsprechend der Empfehlung der Kollektivvertragspartner gemäß § 97 Abs. 1 Ziff 15 ArbVG zwischen der ..., vertreten durch die Geschäftsleiter einerseits und dem Betriebsrat der ..., andererseits. 1. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs2;EStG 1972 §3 Z5;
Rechtssatz: Eine über die Abdeckung des verlorenen Aufwandes hinausgehende Steuerbefreiung erhaltener Förderungsleistungen ist weder dem Text des § 3 Z 5 EStG 1972 in seiner für das Jahr 1984 geltenden Fassung, noch jenem des § 3 Z 5 lit b EStG 1972 in der für das Jahr 1985 geltenden Fassung zu entnehmen. Wird einem Forscher fü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z11 lita;
Rechtssatz: Den Vertragspartnern eines Dienstverhältnisses bzw einer arbeitsverfassungsrechtlichen Vereinbarung steht es frei, innerhalb der in den einzelnen sublitterae des § 3 Z 11 lita EStG 1972 genannten Zeiträumen ein bestimmtes Jahr als Jubiläumsjahr auszuwählen. Auch gegen eine Änderung des jeweiligen Jubiläumsjahres bestehen keine B... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z11 lita;EStG 1972 §78 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Vorschüsse (das sind Geldbeträge, die jemandem ausbezahlt werden, obgleich er erst später Anspruch darauf hat; Hinweis OGH 26.6.1991, 1 Ob 557/91) auf Teile des Arbeitslohnes unterliegen nicht bereits im Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Auszahlung dem Steuerabzug vom Arbeits... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z5 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/18 91/13/0003 1 Stammrechtssatz Bezüge bzw Beihilfen, die als Entgelt für eine Tätigkeit bzw als Gegenleistung für eine Leistung des Beihilfenempfängers (Bezugsempfängers) gewährt werden, sind keine Zuwendungen zwecks unmittelbarer Förderung von Wissenschaft oder Kunst, da in solchen Fällen das... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin suchte mit Schreiben vom 22. September 1988 (eingelangt bei der zuständigen Studienbeihilfenbehörde Wien am 18. Oktober 1988) um Studienbeihilfe nach dem Studienförderungsgesetz 1983 für das Studienjahr 1988/89 an. Auf Grund der von ihr beigebrachten Unterlagen wies die genannte Behörde diesen Antrag mit Bescheid vom 13. Jänner 1989 mit der Begründung: ab, es läge keine soziale Bedürftigkeit der Beschwerdeführerin im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. a des Studienför... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z4;EStG 1972 §25;EStG 1972 §3 Z4;StudFG 1983 §2 Abs1 lita;StudFG 1983 §3 Abs2;StudFG 1983 §4 Abs1;StudFG 1983 §4 Abs2;StudFG 1983 §5 lita;
Rechtssatz: Treffen Hinzurechnungsbeträge nach § 5 lit a StudFG (hier: Notstandshilfe) mit sonstigem Einkommen (iSd EStG 1972) zusammen, ist jeweils jenes Kalenderjahr für den Hinzurechn... mehr lesen...
Der am 12. April 1986 verstorbene Wenzel F. hatte in seinem Testament vom 4. April 1972 Frau Maria Fr. zur Alleinerbin eingesetzt und sämtliche an seinem Todestage vorhandene Noterben, also insbesondere seine Kinder (Roland F., Dipl.Ing. Ingo F. und Waltraud St.) auf den ihnen nach dem Gesetz zukommenden Pflichtteil beschränkt. Mit dem im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung abgeschlossenen Kaufvertrag vom 12. November 1986 verkaufte die Alleinerbin Maria Fr. an Roland F. (den nunm... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §764;ABGB §784;B-VG Art7 Abs1;GrEStG 1955 §3 Z3;StGG Art2;
Rechtssatz: Der Noterbe ist als solcher nicht Miterbe iSd § 3 Z 3 GrEStG 1955, weil er bloß einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Verlassenschaft, nicht aber einen Anspruch auf einen aliquoten Teil des Nachlasses... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1278;ABGB §533;GrEStG 1955 §3 Z3;
Rechtssatz: Der Erbschaftskäufer ist nicht Miterbe iSd § 3 Z 3 GrEStG 1955, da er seine Rechtsstellung nicht aus der Berufung zur Erbschaft (§ 533 ABGB), sondern aus einem Rechtsgeschäft unter Lebenden (§ 1278 ABGB) ableitet (Hinweis E 21.9.1977, 2463/76, VwSlg 5160 F/1977). ... mehr lesen...
Die am 20. August 1981 verstorbene Adoptivmutter des Beschwerdeführers setzte in dem von ihr am 10. Juni 1977 errichteten Testament ihre Schwester (in der Folge: Erbin) zur Alleinerbin ein und verwies den Beschwerdeführer auf den Pflichtteil. Im Zug des Verlassenschaftsverfahrens machte der Beschwerdeführer seinen Pflichtteilsanspruch hinsichtlich der Hälfte des gesamten Nachlasses geltend und schloß mit der Erbin am 28. April 1982 ein Pflichtsteilsübereinkommen ab, wonach ihm zur... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §3 Z2;
Rechtssatz: Im konkreten Fall erhielt der Abgabepflichtige Grundstücke, die wertmäßig seinen Pflichtteilsanspruch überstiegen, weswegen er gleichzeitig eine pfandrechtlich gesicherte Schuld übernahm. Die Übernahme dieser Schuld ist einer Aufzahlung gleichzuhalten. Die Übertragung der Grundstücke erfolgte somit nicht nur a... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §3 Z2;
Rechtssatz: Leistungen, die ausschließlich in Erfüllung des geltend gemachten Pflichtteilsanspruches nach § 2 Abs 1 Z 1 ErbStG erbracht werden, sind von der Grunderwerbsteuer gemäß § 3 Z 2 GrEStG 1955 befreit. Leistungen, die nicht im Zusammenhang mit erbrechtlichen Ansprüchen erbracht werden, stehen mit einem Grundstücks... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt einen Sportartikel- und Autozubehörhandel und ermittelt den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1972. Für eine im Jahre 1981 errichtete Tennisanlage erklärte er in den jeweiligen Einkommensteuererklärungen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Anläßlich der die Kalenderjahre 1982 bis 1984 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Betriebsprüfer unter anderem fest, daß der Beschwerdeführer nur für einen Teil der Arbeitnehmer Lebensversicherungsprämie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z20;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die GÄNZLICHE Nichtzuerkennung von Lebensversicherungsprämien für Angehörige als Betriebsausgabe führt im Ergebnis dazu, daß eine solche Leistung nur mehr für einen fremden Angestellten, ohne weitere sachliche Rechtfertigung aber nicht mehr für beschäftigte Angehörige steuerliche Berücksichtigung findet. Dies steht ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z20;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Ausführungen zum Fremdvergleich betreffend Prämienzahlungen für eine Lebensversicherung durch den Dienstgeber, der für seine im Betrieb beschäftigten Angehörigen ungleich höhere Versicherungsprämien leistet (in Höhe der steuerlich zu berücksichtigenden Höchstgrenze) als für einen fremden Arbeitnehmer, wobei die Beza... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Dozent an der Universität, erklärte in seinen über Aufforderung des Finanzamtes vorgelegten Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1980 - 1986 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sonstige Einkünfte zwischen S 18.000,-- und S 24.000,-- jährlich aus Zuwendungen der Ludwig Boltzmann Gesellschaft (in der Folge: Gesellschaft) mit dem in Klammerausdruck gesetzten Hinweis "Forschungsförderung, Aufwandsentschädigung". In einem diesen Erklärungen vorangeg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein freiberuflicher Sozialwissenschaftler, der seine Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach § 4 Abs. 3 EStG 1972 ermittelt, führte in einer der Einkommensteuererklärung für 1988 beigelegten Einnahmen-Ausgabenrechnung unter anderem Einnahmen in Höhe von S 352.900,-- an, welche er als steuerfrei gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bezeichnete. Das Finanzamt ersuchte den Beschwerdeführer unter Hinweis darauf, daß auf Grund der Höhe der Ausgaben (rund S 64.000,--) davon ausgeg... mehr lesen...