RS Vwgh 1988/10/18 87/14/0178

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Veröffentlicht am 18.10.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §3 Z28;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 82;

Rechtssatz

Der Ausschluß der Zuwendungen an individuell bezeichnete Arbeitnehmer von der Steuerbefreiung für Arbeitgeberzuwendungen an den Betriebsratsfonds zielt erkennbar darauf ab, einzelnen Arbeitnehmern individuell zurechenbare Arbeitgeberzuwendungen nicht schon deshalb steuerfrei zu stellen, weil sie über den Umweg des Betriebsratsfonds erbracht werden. Ein solcher Umweg liegt jedenfalls auch vor, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsratsfonds, und sei es auch ohne ausdrückliche Zweckbindung, Mittel zur Verfügung stellt, die im Wege des Betriebsratsfonds dann unmittelbar individuell bestimmten oder

bestimmbaren Arbeitnehmer des Arbeitgebers zugute kommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140178.X01

Im RIS seit

18.10.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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