Index
32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §3 Abs1 Z2;Rechtssatz
Übersteigt im Falle einer Schenkung unter einer Auflage der Wert der Auflagen den Wert des übereigneten Grundstücks, unterliegt auch eine Schenkung nach bürgerlichem Recht der Grunderwerbsteuer. Unter einer Auflage ist nicht nur eine Gegenleistung iSd Privatrechtes, sondern auch jede dem Beschenkten als solche auferlegte Leistung, die zwar keine vertragliche Gegenleistung iSd bürgerlichen Rechtes bildet, jedoch die Bereicherung des Bedachten und infolgedessen auch
für die Zuwendung gegebenenfalls zu erhebende Schenkungssteuer vermindert, zu verstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985160014.X03Im RIS seit
16.10.1986