RS Vwgh 1988/9/14 86/13/0150

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Veröffentlicht am 14.09.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §3 Z11 litb;

Rechtssatz

Voraussetzung für die Steuerfreiheit von Zuwendungen anläßlich eines Firmenjubiläums ist das Bestehen der Firma seit 25,50 oder einem sonstigen Vielfachen von 25 Jahren. Auf die Zeit der Innehabung der Firma durch einen bestimmten Firmeninhaber kommt es nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986130150.X01

Im RIS seit

14.09.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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