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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §3 Z11 lita;Rechtssatz
Den Vertragspartnern eines Dienstverhältnisses bzw einer arbeitsverfassungsrechtlichen Vereinbarung steht es frei, innerhalb der in den einzelnen sublitterae des § 3 Z 11 lita EStG 1972 genannten Zeiträumen ein bestimmtes Jahr als Jubiläumsjahr auszuwählen. Auch gegen eine Änderung des jeweiligen Jubiläumsjahres bestehen keine Bedenken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992130286.X01Im RIS seit
11.07.2001