RS Vwgh 1993/11/10 92/13/0286

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Veröffentlicht am 10.11.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §3 Z11 lita;

Rechtssatz

Den Vertragspartnern eines Dienstverhältnisses bzw einer arbeitsverfassungsrechtlichen Vereinbarung steht es frei, innerhalb der in den einzelnen sublitterae des § 3 Z 11 lita EStG 1972 genannten Zeiträumen ein bestimmtes Jahr als Jubiläumsjahr auszuwählen. Auch gegen eine Änderung des jeweiligen Jubiläumsjahres bestehen keine Bedenken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992130286.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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