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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §3 Z20;Rechtssatz
Ausführungen zum Fremdvergleich betreffend Prämienzahlungen für eine Lebensversicherung durch den Dienstgeber, der für seine im Betrieb beschäftigten Angehörigen ungleich höhere Versicherungsprämien leistet (in Höhe der steuerlich zu berücksichtigenden Höchstgrenze) als für einen fremden Arbeitnehmer, wobei die Bezahlung für die Arbeitsleistung der Angehörigen und des fremden Arbeitnehmers nicht gravierend unterschiedlich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988140076.X02Im RIS seit
08.09.1992Zuletzt aktualisiert am
13.10.2009