RS Vwgh 1992/9/8 88/14/0076

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Veröffentlicht am 08.09.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §3 Z20;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Ausführungen zum Fremdvergleich betreffend Prämienzahlungen für eine Lebensversicherung durch den Dienstgeber, der für seine im Betrieb beschäftigten Angehörigen ungleich höhere Versicherungsprämien leistet (in Höhe der steuerlich zu berücksichtigenden Höchstgrenze) als für einen fremden Arbeitnehmer, wobei die Bezahlung für die Arbeitsleistung der Angehörigen und des fremden Arbeitnehmers nicht gravierend unterschiedlich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988140076.X02

Im RIS seit

08.09.1992

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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