RS Vwgh 1993/11/10 91/13/0180

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Veröffentlicht am 10.11.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs2;
EStG 1972 §3 Z5;

Rechtssatz

Eine über die Abdeckung des verlorenen Aufwandes hinausgehende Steuerbefreiung erhaltener Förderungsleistungen ist weder dem Text des § 3 Z 5 EStG 1972 in seiner für das Jahr 1984 geltenden Fassung, noch jenem des § 3 Z 5 lit b EStG 1972 in der für das Jahr 1985 geltenden Fassung zu entnehmen. Wird einem Forscher für ein bestimmtes, mit einem Ergebnisbericht abzulieferndes Projekt eine Förderungsleistung zuerkannt, dann enthält die Förderungsleistung in ihrem die Abdeckung des Sachaufwandes übersteigenden Anteil Entgeltscharakter für die erbrachte Leistung und stellt in der primären Förderung des Forschers selbst nur noch mittelbare Förderung der Forschung dar, was der Steuerfreiheit dieser Mittel entgegensteht. Auch aus § 20 Abs 2 EStG 1972 ergibt sich kein anderes Auslegungsergebnis, da diese Bestimmung über Art und Ausmaß steuerfreier Einkünfte nichts besagt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130180.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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