RS Vwgh 1994/1/18 90/14/0124

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.01.1994
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §3 Z29;
EStG 1972 §6 Z10;

Rechtssatz

Durch die beiden zusammengehörigen Bestimmungen des § 3 Z 29 und des § 6 Z 10 EStG 1972 soll erreicht werden, daß bestimmte Zuschüsse als "durchlaufende Posten" behandelt werden (Hinweis Jiresch-Zapletal, ÖStZ 1964, 196). Nicht steuerbefreite Zuwendungen Dritter für Anlageinvestitionen stellen daher zwingend (steuerbare und steuerpflichtige) Betriebseinnahmen dar (Hinweis E 3.6.1986, 86/14/0001; Schubert-Pokorny-Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, 02te Auflage, § 6 Textziffer 111).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990140124.X08

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten