Index: L83009 Wohnbauförderung WienL83049 Wohnhaussanierung Wien32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §262 ASVG §274 ASVG §293 Abs1 EStG 1988 §2 Abs3 EStG 1988 §2 Abs3 Z4 EStG 1988 §25 Abs1 Z3 lita EStG 1988 §25 Abs1 Z3 litf EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita EStG 1988 §3 Abs1 Z4 litfWohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG Wr 1989 §2 Z14Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG Wr 1989 §60Wohnbauförderungs- und... mehr lesen...
Index: L83009 Wohnbauförderung WienL83049 Wohnhaussanierung Wien32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §262 ASVG §274 ASVG §293 Abs1 EStG 1988 §2 Abs3 EStG 1988 §2 Abs3 Z4 EStG 1988 §25 Abs1 Z3 lita EStG 1988 §25 Abs1 Z3 litf EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita EStG 1988 §3 Abs1 Z4 litfWohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG Wr 1989 §2 Z14Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG Wr 1989 §60Wohnbauförderungs- und... mehr lesen...
1 Inhalt der betrieblichen Tätigkeit der revisionswerbenden GmbH ist - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - die weltweite Planung und Errichtung von Industrieanlagen zur Eisen- und Stahlerzeugung und für die Metallindustrie, wobei die Revisionswerberin auch außerhalb Europas, vor allem in Zentral- und Südostasien und Nord- und Südamerika, tätig ist. In Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit der Revisionswerberin haben ihre Mitarbeitenden Auslandsdi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z4EStG 1988 §3 Abs1 Z16b
Rechtssatz: Die Steuerbefreiung des § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988 setzt - ebenso wie § 26 Z 4 EStG 1988 - voraus, dass die von ihr erfassten Reiseaufwandsentschädigungen für jede Reisebetätigung einzeln abgerechnet werden und die Leistungen des Arbeitgebers sohin Ersatz für eine bestimmte Dienstreise sind (vgl. VwGH 11.1.2021, ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z4EStG 1988 §3 Abs1 Z16bVwRallg
Rechtssatz: Die von § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988 erfassten Arbeitgeber-Leistungen unterscheiden sich insofern von den Aufwandsersätzen des § 26 Z 4 EStG 1988, als ihnen ausweislich der Gesetzesmaterialien ausdrücklich kein strenges Aufwandsprinzip zu Grunde liegen soll. Die Steuerbefreiung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litdEStG 1988 §124b Z151EStG 1988 §3 Abs1 Z15 litc
Rechtssatz: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. c EStG 1988 idF vor BGBl. I Nr. 105/2017 war der Vorteil aus der Ausübung von nicht übertragbaren Optionen auf den verbilligten Erwerb von Kapitalanteilen (Beteiligungen) am Unternehmen des Arbeitgebers oder an mit d... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte war - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - seit 1. Mai 2015 in Österreich als Regional-Verkaufsleiter für ein in Deutschland ansässiges Unternehmen beruflich tätig. Er erzielte aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; diese wurden im Hinblick auf die in Österreich gelegene Betriebsstätte iSd § 81 EStG 1988 des Arbeitgebers der Lohnsteuer unterzogen. Das räumliche Einsatzgebiet der in der Vermittlung von Produkten inne... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte ist Dienstnehmer der L GmbH und bezog im Streitjahr im Rahmen seiner nichtselbständigen Einkünfte für eine zum Patent angemeldete Diensterfindung eine Prämie in Höhe von insgesamt 6.510 €, welche in drei Tranchen von jeweils 2.170 € im Juli, August und September 2016 ausbezahlt wurde. Die Zahlungen wurden vom Dienstgeber als laufender Bezug qualifiziert und dementsprechend zum vollen Tarif versteuert. Der begünstigte Steuersatz nach § 67 Abs. 1 EStG 1988 kam... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z14EStG 1988 §37 Abs7 idF 1996/201EStG 1988 §67 Abs1EStG 1988 §67 Abs2EStG 1988 §67 Abs7
Rechtssatz: Mit dem StRefG 2015/2016, BGBl. I Nr. 118/2015, wurde § 67 Abs. 7 EStG 1988 ab 2016 zur Gänze aufgehoben. Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus, dass die Streichung dem Vorschlag der Steuerreformkommission zum Thema Harmonisierung von Sozialver... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte des Revisionsfalles wird zunächst auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Februar 2017, Ro 2016/13/0004 (im Folgenden: Vorerkenntnis), verwiesen. 2 Der Mitbeteiligte erzielte im Jahr 2012 negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie positive Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus einem Dienstverhältnis zur X GmbH, das am 1. März 2012 begann und am 31. Juli 2012 endete, und einem Dienstverhältnis zur Y GmbH, das in den Jahren 2009 u... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte des Revisionsfalles wird zunächst auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Februar 2017, Ro 2016/13/0004 (im Folgenden: Vorerkenntnis), verwiesen. 2 Der Mitbeteiligte erzielte im Jahr 2012 negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie positive Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus einem Dienstverhältnis zur X GmbH, das am 1. März 2012 begann und am 31. Juli 2012 endete, und einem Dienstverhältnis zur Y GmbH, das in den Jahren 2009 u... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z5EStG 1988 §3 Abs2
Rechtssatz: Die Kontrollrechnung in Form der "Hinzurechnungsvariante" ist im letzten Teil des § 3 Abs. 2 EStG 1988 festgelegt ("die festzusetzende Steuer darf jedoch nicht höher sein als jene, die sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge ergeben würde"). Für Zwecke dieser Kontrollrechnung werden die steuerfreien Bezüge also so ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19EStG 1988 §2 Abs1EStG 1988 §2 Abs2EStG 1988 §2 Abs3EStG 1988 §3 Abs1EStG 1988 §3 Abs1 Z5
Rechtssatz: Die gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 steuerfrei gestellten Bezüge fallen zwar - wie sich aus § 2 Abs. 1 iVm § 3 Abs. 1 EStG 1988 ergibt - nicht unter den in § 2 Abs. 2 EStG 1988 festgelegten Einkommensbegriff (vgl. VwGH 12.9.2001, 96/13/0066), sie lasse... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19EStG 1988 §2 Abs1EStG 1988 §2 Abs2EStG 1988 §2 Abs3EStG 1988 §3 Abs1EStG 1988 §3 Abs1 Z5
Rechtssatz: Die gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 steuerfrei gestellten Bezüge fallen zwar - wie sich aus § 2 Abs. 1 iVm § 3 Abs. 1 EStG 1988 ergibt - nicht unter den in § 2 Abs. 2 EStG 1988 festgelegten Einkommensbegriff (vgl. VwGH 12.9.2001, 96/13/0066), sie lasse... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber brachte mit Schriftsatz vom 22. November 2015 Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2013 vom 27. Oktober 2015 ein und beantragte, die von seinem Arbeitgeber im Lohnzettel berücksichtigten Sachbezüge für Fahrbegünstigungen (gemäß § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 in der für das Jahr 2013 gültigen Fassung) steuerfrei zu belassen. Zur Begründung: führte er aus, er sei seit 1989 Dienstnehmer der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB). Seinen Dienstve... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z21
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 19. September 2013, 2013/15/0183, VwSlg 8853 F/2013, ausgesprochen hat, liegt eine Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 in der hier noch anzuwendenden Fassung vor dem StRefG 2015/2016, BGBl. I Nr. 118/2015, nur dann vor, ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist Polizist und war im Jahr 2014 jeweils mehrere Monate in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf "Frontex-Einsätzen". 2 Der Dienstgeber des Revisionswerbers versteuerte im Rahmen der Lohnauszahlung die Reisezulagen (Taggelder), die von der EU-Agentur Frontex für den Revisionswerber geleistet und ihm vom Dienstgeber ausbezahlt wurden, insoweit, als diese die Höhe der Tagesgelder gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 überstiegen. 3 In seiner Arbe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BAO §26 Abs3EStG 1988 §3 Abs1 Z8GehG 1956 §21
Rechtssatz: Auch wenn der Zweck des § 26 Abs. 3 BAO darin besteht, bei Auslandsbeamten, die keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, einen gewöhnlichen Aufenthalt zu fingieren, um eine unbeschränkte Steuerpflicht zu begründen (si... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BAO §26 Abs3BDG 1979 §39a Abs2BDG 1979 §39a Abs5EStG 1988 §3 Abs1 Z8GehG 1956 §21
Rechtssatz: § 39a Abs. 2 BDG sieht vor, dass auf die Entsendung die Bestimmungen über die Dienstzuteilung anzuwenden sind, und enthält eine Fiktion, wonach die betreffende Einrichtung, ... mehr lesen...
1 Bei der Revisionswerberin, einer im Geschäftszweig "Holzverarbeitung, Holzhandel, Pelletsproduktion" tätigen GmbH, die im Streitzeitraum Mitglied einer Unternehmensgruppe war, fand eine die Jahre 2010 bis 2013 umfassende Außenprüfung statt. Der Prüfer stellte fest, dass die Revisionswerberin für die Errichtung eines Werkes zur Herstellung von festigkeitssortiertem Brettschichtholz, Duo- und Triobalken, Decken- und Dachelementen sowie Rahmenholz (im Folgenden nur: Projekt 2006) ... mehr lesen...
1 Mit dem in Revision gezogenen Erkenntnis hat das Verwaltungsgericht die Notstandshilfe der Revisionswerberin für näher genannte Zeiträume zwischen dem 24. August 2010 und dem 18. November 2014 widerrufen und die Revisionswerberin gemäß § 38 iVm § 25 Abs. 1 AlVG zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe in Höhe von EUR 3.240,92 verpflichtet. 2 Die Revisionswerberin habe am 12. November 2014 bei der belangten Behörde (im Folgenden: AMS) einen weiteren Antra... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte, eine GmbH, die im Streitzeitraum ein Holzbauunternehmen betrieb, hat ihren Arbeitnehmern am Betriebsstandort und auch an anderen Orten, an denen Montagearbeiten durchgeführt worden sind, die Einnahme von um 4,40 EUR verbilligten Mahlzeiten in Gaststätten ermöglicht. Zu diesem Zweck übergab sie ihren Vorarbeitern oder Partieführern Bargeldbeträge, mit denen in Gaststätten Zuzahlungen von 4,40 EUR für die Konsumation der Arbeitnehmer geleistet worden sind. Zum ... mehr lesen...
1 Betriebsgegenstand der K-KG (Rechtsvorgängerin der mitbeteiligten Partei) war die Aufschließung von Gesteinsvorkommen sowie die Gewinnung und der Vertrieb von Gestein aller Art. Sie war Mitglied eines Konzerns, dessen Muttergesellschaft ihren Sitz in Österreich hat. Neben inländischen Gesellschaften gehören auch ausländische Gesellschaften zum Konzernverbund. 2 Im Ergebnis einer Prüfung lohnabhängiger Abgaben bei der K-KG erließ das Finanzamt Haftungs- bzw. Abgabenbesc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom 17. April 2008 zur Einkommensteuer mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit veranlagt (die Einkommensteuer wurde mit 976,57 EUR festgesetzt). Als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fanden in die Berechnung des Einkommens Bezüge laut einem übermittelten Lohnzettel betreffend "Bundesdienst" in Höhe von 51.208,45 EUR ("steuerpflichtige Bezüge" gemäß Kennzahl 245 von 51.340,45 EUR abzgl. "Pauschbetrag für Werbungskosten" von 132 EUR) Ei... mehr lesen...
Nach den Feststellungen des angefochtenen Bescheides unterhält die beschwerdeführende Gemeinde ein Schwimmbad als Betrieb gewerblicher Art. Für das Jahr 2004 machte sie im Zusammenhang mit der Sanierung des Freibades eine Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 iHv 60.559,41 EUR geltend, welche am 12. Mai 2006 am Abgabenkonto der beschwerdeführenden Gemeinde antragsgemäß gutgeschrieben wurde. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 2003 - 2005 vertrat der Prüfe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat schon bisher Wohnbeihilfe nach den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes, LGBl. Nr. 18/1989 (im Folgenden in der zuletzt durch die Novelle LGBl. Nr. 11/2003 geänderten Fassung; WWFSG), bezogen; aus dem vorgelegten Verwaltungsakt ist ersichtlich, dass seit dem Jahr 2000, jeweils für ein halbes Jahr (April bis September bzw. Oktober bis März) für die Wohnung mit einer Nutzfläche von 65,71 m2 und ausgehend von der Monatsleistun... mehr lesen...
Index: L83009 Wohnbauförderung WienL83049 Wohnhaussanierung Wien32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §107;EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG Wr 1989 §11 Abs4;Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG Wr 1989 §2 Z14;Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG Wr 1989 §48 Abs3;Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG Wr 1989 §61 Abs5;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Zunächst sei auf das hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, 2004/13/0124, insbesondere die Umsatzsteuer des Beschwerdeführers für die Jahre 2000 und 2001 betreffend, verwiesen. Für das Jahr 2002 erklärte der Beschwerdeführer einen gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelten Verlust aus Gewerbebetrieb in Höhe von 956.400,20 EUR und negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 24.348,55 EUR. Mit Bescheid vom 24. Mai 2005 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer mit 1.194,63 EUR fe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;GSVG 1978 §150 Abs1 lita sublitbb;
Rechtssatz: Ob Hilfsbedürftigkeit iSd § 3 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988 vorliegt, ist von den Abgabenbehörden zu beurteilen. Sie ist dann anzunehmen, wenn weder Einkommen noch Vermögen des Steuerpflichtigen noch beides zusammen ausreichen, um seinen notwendigen Leben... mehr lesen...
Zunächst sei auf das hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, 2004/13/0124, insbesondere die Umsatzsteuer des Beschwerdeführers für die Jahre 2000 und 2001 betreffend, verwiesen. Für das Jahr 2002 erklärte der Beschwerdeführer einen gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelten Verlust aus Gewerbebetrieb in Höhe von 956.400,20 EUR und negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 24.348,55 EUR. Mit Bescheid vom 24. Mai 2005 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer mit 1.194,63 EUR fe... mehr lesen...