Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z10;
Rechtssatz: Das Gesetz stellt nicht darauf ab, ob in- oder ausländische Arbeitskräfte bei der Errichtung einer Anlage eingesetzt sind. Ebensowenig steht die Mitwirkung ausländischer Unternehmen der Steuerbegünstigung entgegen. Die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988 setzt lediglich voraus, dass - soweit nicht ein Fall von Persona... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z10;
Rechtssatz: Das Gesetz stellt nicht darauf ab, ob in- oder ausländische Arbeitskräfte bei der Errichtung einer Anlage eingesetzt sind. Ebensowenig steht die Mitwirkung ausländischer Unternehmen der Steuerbegünstigung entgegen. Die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988 setzt lediglich voraus, dass - soweit nicht ein Fall von Persona... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt einen Gasthof in H. Er ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Im Februar 1993 wurde der Gasthof durch einen Brand - verursacht durch Zündeleien des Sohnes des Beschwerdeführers - fast zur Gänze zerstört. Im Zuge des Wiederaufbaus kam es 1994 zu finanziellen Problemen. Laut Aufstellung der Hausbank waren zur Fertigstellung noch rd. S 3,4 Mio. notwendig. Mit Schreiben vom 30. Dezember 1994 (welches u.a. an den Beschwerdeführer, das Amt der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt einen Gasthof in H. Er ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Im Februar 1993 wurde der Gasthof durch einen Brand - verursacht durch Zündeleien des Sohnes des Beschwerdeführers - fast zur Gänze zerstört. Im Zuge des Wiederaufbaus kam es 1994 zu finanziellen Problemen. Laut Aufstellung der Hausbank waren zur Fertigstellung noch rd. S 3,4 Mio. notwendig. Mit Schreiben vom 30. Dezember 1994 (welches u.a. an den Beschwerdeführer, das Amt der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt einen Gasthof in H. Er ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Im Februar 1993 wurde der Gasthof durch einen Brand - verursacht durch Zündeleien des Sohnes des Beschwerdeführers - fast zur Gänze zerstört. Im Zuge des Wiederaufbaus kam es 1994 zu finanziellen Problemen. Laut Aufstellung der Hausbank waren zur Fertigstellung noch rd. S 3,4 Mio. notwendig. Mit Schreiben vom 30. Dezember 1994 (welches u.a. an den Beschwerdeführer, das Amt der ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist Hilfsbedürftigkeit auch bei den Opfern von Naturkatastrophen anzunehmen und zwar unabhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation der Betroffenen. Die Hilfsbedürftigkeit ergibt sich in solchen Fällen ausschließlich aus der Natur des Katastrophenereignisses (Hinwei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs 1 Z 6 EStG 1988 kommt nur in Frage, wenn die zweckgebundenen zur Verfügung gestellten Mittel auf Grund gesetzlicher Ermächtigung gewährt werden. Eine zweckwidrige Verwendung schließt die Steuerfreiheit aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:200015... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Hilfsbedürftigkeit auf Grund der wirtschaftlichen Situation liegt vor, wenn weder Einkommen noch Vermögen des Steuerpflichtigen noch beides zusammen ausreichen, um seinen notwendigen Lebensunterhalt zu gewährleisten (Hinweis E 10. September 1998, 96/15/0272). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist Hilfsbedürftigkeit auch bei den Opfern von Naturkatastrophen anzunehmen und zwar unabhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation der Betroffenen. Die Hilfsbedürftigkeit ergibt sich in solchen Fällen ausschließlich aus der Natur des Katastrophenereignisses (Hinwei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs 1 Z 6 EStG 1988 kommt nur in Frage, wenn die zweckgebundenen zur Verfügung gestellten Mittel auf Grund gesetzlicher Ermächtigung gewährt werden. Eine zweckwidrige Verwendung schließt die Steuerfreiheit aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:200015... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Hilfsbedürftigkeit auf Grund der wirtschaftlichen Situation liegt vor, wenn weder Einkommen noch Vermögen des Steuerpflichtigen noch beides zusammen ausreichen, um seinen notwendigen Lebensunterhalt zu gewährleisten (Hinweis E 10. September 1998, 96/15/0272). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
1.1. Die mitbeteiligte Partei bezahlt sowohl ihren Angestellten als auch ihren Arbeitern Bezüge, die über jenen des anzuwendenden Kollektivertrages liegen. Sie schloss mit dem Betriebsrat am 24. November 1997 eine Betriebsvereinbarung betreffend eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung durch Errichtung einer "Zukunftssicherung gemäß § 3/1/15 EStG" sowie durch den Beitritt zu einer Pensionskasse. Diese Betriebsvereinbarung lautet auszugsweise wie folgt: "... Zukunfts... mehr lesen...
1.1. Die mitbeteiligte Partei bezahlt sowohl ihren Angestellten als auch ihren Arbeitern Bezüge, die über jenen des anzuwendenden Kollektivertrages liegen. Sie schloss mit dem Betriebsrat am 24. November 1997 eine Betriebsvereinbarung betreffend eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung durch Errichtung einer "Zukunftssicherung gemäß § 3/1/15 EStG" sowie durch den Beitritt zu einer Pensionskasse. Diese Betriebsvereinbarung lautet auszugsweise wie folgt: "... Zukunfts... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs3 Z18 lita;EStG 1988 §3 Abs1 Z15; Beachte Besprechung in:ARD 5522/13/2004; ASok 10/2004, 347-351; ZAS 1/2005, 4-10; Versicherungsrundschau 9/2004, Blg. 1-3; ASok 10/2015, S 362-371;
Rechtssatz: Keine arbeitsrechtliche Vorschrift verbietet es dem Arbeitgeber, die Einrichtung einer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs3 Z18 lita;EStG 1988 §3 Abs1 Z15; Beachte Besprechung in:ARD 5522/13/2004; ASok 10/2004, 347-351; ZAS 1/2005, 4-10; Versicherungsrundschau 9/2004, Blg. 1-3; ASok 10/2015, S 362-371;
Rechtssatz: Keine arbeitsrechtliche Vorschrift verbietet es dem Arbeitgeber, die Einrichtung einer... mehr lesen...
Mit einer als "Schenkungsvertrag Einräumung des Fruchtgenusses" überschriebenen Vereinbarung schenkte die Erstbeschwerdeführerin ihrer Tochter, der Zweitbeschwerdeführerin, die Liegenschaft EZ. 694, Grundbuch Oberdöbling. Im Punkt VIII. der Vertragsurkunde räumte die Zweitbeschwerdeführerin ihrer Mutter die Dienstbarkeit des Fruchtgenussrechtes hinsichtlich des gesamten Geschenkgegenstandes ein. In diesem Vertragspunkt wurde auch festgehalten, dass eine näher bezeichnete Wohnung die E... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern
Norm: GGG 1984 §26 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wie dem Erkenntnis vom 18.7.2002, 2002/16/0100, zu entnehmen ist, unterliegen Schenkungen unter dem Vorbehalt des Fruchtgenusses nach § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer, sind aber als Schenkungen unter einer Auflage gemäß § 3 A... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Anwendung der Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z. 17 EStG 1988 auf einen Teil der von der Beschwerdeführerin an ihre Arbeitnehmer ausgegebenen Essenbons im Wert von 20 S pro Stück strittig. Nach den Ausführungen im angefochtenen Bescheid habe die Beschwerdeführerin an ihre Arbeitnehmer im Kalenderjahr 1995 Essenbons im Gesamtwert von 1,114.760 S und im Kalenderjahr 1996 von 1,075.640 S ausgegeben. Die Beschwerdeführerin habe im Verwaltungsverfahren die Ansicht... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Anwendung der Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z. 17 EStG 1988 auf einen Teil der von der Beschwerdeführerin an ihre Arbeitnehmer ausgegebenen Essenbons im Wert von 20 S pro Stück strittig. Nach den Ausführungen im angefochtenen Bescheid habe die Beschwerdeführerin an ihre Arbeitnehmer im Kalenderjahr 1995 Essenbons im Gesamtwert von 1,114.760 S und im Kalenderjahr 1996 von 1,075.640 S ausgegeben. Die Beschwerdeführerin habe im Verwaltungsverfahren die Ansicht... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §3 Abs1 Z17;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut der Befreiungsbestimung des § 3 Abs 1 Z 17 EStG 1988 ist eindeutig nur der geldwerte Vorteil in Form des Naturalbezuges der Kost bzw. Verköstigung am Arbeitsplatz (etwa in betriebseigenen Kantinen) von ihr umfasst. Diese Beurteilung findet auch in dem Erkenntnis des Verfass... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §3 Abs1 Z17;VwRallg;
Rechtssatz: Den Ausführungen im Erlass des BMF vom 14. Dezember 1994, AÖFV Nr. 9/1995, kommt keine normative Bedeutung zu (Hinweis E 8. Mai 2003, 99/15/0101). Schlagworte Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 ErlassVe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §3 Abs1 Z17;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut der Befreiungsbestimung des § 3 Abs 1 Z 17 EStG 1988 ist eindeutig nur der geldwerte Vorteil in Form des Naturalbezuges der Kost bzw. Verköstigung am Arbeitsplatz (etwa in betriebseigenen Kantinen) von ihr umfasst. Diese Beurteilung findet auch in dem Erkenntnis des Verfass... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §3 Abs1 Z17;VwRallg;
Rechtssatz: Den Ausführungen im Erlass des BMF vom 14. Dezember 1994, AÖFV Nr. 9/1995, kommt keine normative Bedeutung zu (Hinweis E 8. Mai 2003, 99/15/0101). Schlagworte Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 ErlassVe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Arzt und Universitätsprofessor. Er beschäftigt sich mit Aminosäurenforschung. Aus der Sicht des Beschwerdefalles sind das Forschungsprojekt Arginin und das Forschungsprojekt Osteoporose von Bedeutung. Im Rahmen des Projektes Arginin richtete die R-Bank an den Beschwerdeführer ein mit 27. April 1988 datiertes Schreiben, welches zum Gegenstand eines zwischen der Bank und dem Beschwerdeführer geschlossenen Vertrages wurde. In dem Schreiben wird ausgeführt: "Sie h... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Arzt und Universitätsprofessor. Er beschäftigt sich mit Aminosäurenforschung. Aus der Sicht des Beschwerdefalles sind das Forschungsprojekt Arginin und das Forschungsprojekt Osteoporose von Bedeutung. Im Rahmen des Projektes Arginin richtete die R-Bank an den Beschwerdeführer ein mit 27. April 1988 datiertes Schreiben, welches zum Gegenstand eines zwischen der Bank und dem Beschwerdeführer geschlossenen Vertrages wurde. In dem Schreiben wird ausgeführt: "Sie h... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Aus § 3 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 ergibt sich, dass es einer finalen Beziehung zwischen Leistung und Gegenleistung zur
Begründung: der Steuerpflicht nicht bedarf. Die Bestimmung normiert - allerdings eingeschränkt auf bestimmte, nämlich im Wesentlichen öffentliche Mittel - die Steuerfreiheit von zur Förderung der Wissenscha... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §3 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Eine allfällige Zweckwidmung des Preisgeldes führt nicht zum Entfall der Steuerpflicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2001140211.X06 Im RIS seit 27.10.2003 Zuletzt aktualisiert am 16.05.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Aus § 3 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 ergibt sich, dass es einer finalen Beziehung zwischen Leistung und Gegenleistung zur
Begründung: der Steuerpflicht nicht bedarf. Die Bestimmung normiert - allerdings eingeschränkt auf bestimmte, nämlich im Wesentlichen öffentliche Mittel - die Steuerfreiheit von zur Förderung der Wissenscha... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §3 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Eine allfällige Zweckwidmung des Preisgeldes führt nicht zum Entfall der Steuerpflicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2001140211.X06 Im RIS seit 27.10.2003 Zuletzt aktualisiert am 16.05.... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist ein Einzelhandelsunternehmen, welches unter anderem Lebensmittel vertreibt. 1997 wurde eine Lohnsteuerprüfung über die Jahre 1990 bis 1996 durchgeführt. Dabei stellte der Prüfer fest, die monatlich von der Beschwerdeführerin an ihre Arbeitnehmer ausgegebenen Gutscheine zum begünstigten Bezug von bestimmten Waren (Eigenmarkenartikel der Beschwerdeführerin) seien, soweit sie eingelöst worden seien, bei der Bemessung der Lohnsteuer, des Dienstgeberbeitrags zum ... mehr lesen...