Der Mitbeteiligte steht als Polizeibeamter in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war nach seinen Angaben in der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 vom 1. Jänner bis 31. Dezember bei der Bundespolizeidirektion Wien beschäftigt. Zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung gab der Mitbeteiligte bekannt, dass auf Grund einer Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein seit Mai 2000 Beamte der ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte steht als Polizeibeamter in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war nach seinen Angaben in der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 vom 1. Jänner bis 31. Dezember bei der Bundespolizeidirektion Wien beschäftigt. Zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung gab der Mitbeteiligte bekannt, dass auf Grund einer Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein seit Mai 2000 Beamte der ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte steht als Polizeibeamter in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war nach seinen Angaben in der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 vom 1. Jänner bis 31. Dezember bei der Bundespolizeidirektion Wien beschäftigt. Zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung gab der Mitbeteiligte bekannt, dass auf Grund einer Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein seit Mai 2000 Beamte der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §26 Abs3;EStG 1988 §1 Abs2;EStG 1988 §3 Abs1 Z8;EStG 1988 §3 Abs1 Z9;
Rechtssatz: § 26 Abs. 3 BAO enthält eine Fiktion in Bezug auf das Vorliegen eines gewöhnlichen Aufenthaltes. Durch die Bestimmung des § 26 Abs. 3 BAO wird u.a. bewirkt, dass Auslandsbeamte und die in der genannten Bestimmung umschriebenen Famil... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §26 Abs3;EStG 1988 §1 Abs2;EStG 1988 §3 Abs1 Z8;EStG 1988 §3 Abs1 Z9;
Rechtssatz: § 26 Abs. 3 BAO enthält eine Fiktion in Bezug auf das Vorliegen eines gewöhnlichen Aufenthaltes. Durch die Bestimmung des § 26 Abs. 3 BAO wird u.a. bewirkt, dass Auslandsbeamte und die in der genannten Bestimmung umschriebenen Famil... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §26 Abs3;EStG 1988 §1 Abs2;EStG 1988 §3 Abs1 Z8;EStG 1988 §3 Abs1 Z9;
Rechtssatz: § 26 Abs. 3 BAO enthält eine Fiktion in Bezug auf das Vorliegen eines gewöhnlichen Aufenthaltes. Durch die Bestimmung des § 26 Abs. 3 BAO wird u.a. bewirkt, dass Auslandsbeamte und die in der genannten Bestimmung umschriebenen Famil... mehr lesen...
Nach den Ausführungen im angefochtenen Bescheid ist im Beschwerdefall strittig, ob es sich bei den Auslandstätigkeiten des Beschwerdeführers in Joplin/USA (vom 22. Juni bis 30. September 1999) bzw. in Shanghai/China (vom 15. November 1999 bis 31. Juli 2000) um begünstigte Tätigkeiten im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 gehandelt habe. Nach dem für die Beurteilung maßgeblichen Sachverhalt habe der österreichische Arbeitgeber des Beschwerdeführers von einem deutschen Unternehmen als ... mehr lesen...
Nach den Ausführungen im angefochtenen Bescheid ist im Beschwerdefall strittig, ob es sich bei den Auslandstätigkeiten des Beschwerdeführers in Joplin/USA (vom 22. Juni bis 30. September 1999) bzw. in Shanghai/China (vom 15. November 1999 bis 31. Juli 2000) um begünstigte Tätigkeiten im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 gehandelt habe. Nach dem für die Beurteilung maßgeblichen Sachverhalt habe der österreichische Arbeitgeber des Beschwerdeführers von einem deutschen Unternehmen als ... mehr lesen...
Nach den unstrittigen Feststellungen der belangten Behörde hat die beschwerdeführende GmbH im Zusammenhang mit der Planung und Montageüberwachung von Heizungs- und Lüftungsanlagen Dienstnehmer für mehrere Monate nach Deutschland entsendet und die Bezüge gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 steuerfrei zur Auszahlung gebracht. Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Lohnsteuerprüfung vertrat der Prüfer - und ihm folgend das Finanzamt - die Auffassung, dass keine begünstigte A... mehr lesen...
Nach den unstrittigen Feststellungen der belangten Behörde hat die beschwerdeführende GmbH im Jahr 1995 einen ihren Dienstnehmer (P.K.) ihrer deutschen Schwestergesellschaft gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Die Aufgabe des P.K. bei der deutschen Gesellschaft bestand in der Erbringung von Planungsleistungen für Aufträge dieser Gesellschaft zur Anlagenerrichtung im Ausland (u.a. China, Saudi Arabien, Indonesien). P.K. hat diese Planungsarbeiten ausschließlich in Deutschland geleist... mehr lesen...
Nach den unstrittigen Feststellungen der belangten Behörde hat die beschwerdeführende GmbH im Zusammenhang mit der Planung und Montageüberwachung von Heizungs- und Lüftungsanlagen Dienstnehmer für mehrere Monate nach Deutschland entsendet und die Bezüge gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 steuerfrei zur Auszahlung gebracht. Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Lohnsteuerprüfung vertrat der Prüfer - und ihm folgend das Finanzamt - die Auffassung, dass keine begünstigte A... mehr lesen...
Nach den unstrittigen Feststellungen der belangten Behörde hat die beschwerdeführende GmbH im Jahr 1995 einen ihren Dienstnehmer (P.K.) ihrer deutschen Schwestergesellschaft gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Die Aufgabe des P.K. bei der deutschen Gesellschaft bestand in der Erbringung von Planungsleistungen für Aufträge dieser Gesellschaft zur Anlagenerrichtung im Ausland (u.a. China, Saudi Arabien, Indonesien). P.K. hat diese Planungsarbeiten ausschließlich in Deutschland geleist... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z10;
Rechtssatz: § 3 Abs. 1 Z 10 EStG ist so zu verstehen, dass die Steuerbefreiung im Falle einer Personalgestellung an ausländische Unternehmen unter denselben Voraussetzungen zusteht, wie sie bei einer Personalgestellung an inländische Unternehmen vorliegen müssen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z14a;EStG 1988 §3 Abs1 Z10;
Rechtssatz: Auch bei der Anlagenerrichtung durch inländische Unternehmen setzt die Anwendung der Steuerbefreiung (Hinweis § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988) die körperliche Anwesenheit des Arbeitnehmers im Ausland (insoweit deutlicher die im § 3 Z 14a EStG 1972 gebrauchte Formulierung) voraus. European Case ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z14a idF 1979/550;EStG 1988 §3 Abs1 Z10;
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 werden - was in der Formulierung des § 3 Z 14a EStG 1972 allerdings klarer zum Ausdruck kam - Einkünfte steuerfrei gestellt, die Arbeitnehmer inländischer Betriebe für eine im Ausland ausgeübte Tätigkeit von ihren Arbeitgebern beziehen, wenn die Au... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z14a;EStG 1988 §3 Abs1 Z10;
Rechtssatz: Das EStG 1988 verwendet den Begriff der "Auslandstätigkeit" sowohl in Bezug auf die Tätigkeit des Arbeitnehmers (im Zusammenhang mit den Anforderungen an die Dauer des Auslandseinsatzes) als auch in Bezug auf die Tätigkeit des Arbeitgebers, um jene Tätigkeiten zu umschreiben, die vom Begünstigungstatbestand erf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z14a;EStG 1988 §3 Abs1 Z10;
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 werden - was in der Formulierung des § 3 Z 14a EStG 1972 allerdings klarer zum Ausdruck kam - Einkünfte steuerfrei gestellt, die Arbeitnehmer inländischer Betriebe für eine im Ausland ausgeübte Tätigkeit von ihren Arbeitgebern beziehen, wenn die Auslandstätigke... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z14a idF 1979/550;EStG 1988 §3 Abs1 Z10 litb;
Rechtssatz: In § 3 Abs. 1 Z 10 lit b EStG 1988 werden gleichrangig zur Bauausführung weitere Tätigkeiten genannt, für welche die Steuerbegünstigung gleichfalls zustehen soll. Auch aus der Entstehungsgeschichte der strittigen Bestimmung ist nicht abzuleiten, dass nur jene inländischen Arbeitgeber gefördert... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z10;
Rechtssatz: § 3 Abs. 1 Z 10 EStG ist so zu verstehen, dass die Steuerbefreiung im Falle einer Personalgestellung an ausländische Unternehmen unter denselben Voraussetzungen zusteht, wie sie bei einer Personalgestellung an inländische Unternehmen vorliegen müssen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z14a;EStG 1988 §3 Abs1 Z10;
Rechtssatz: Auch bei der Anlagenerrichtung durch inländische Unternehmen setzt die Anwendung der Steuerbefreiung (Hinweis § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988) die körperliche Anwesenheit des Arbeitnehmers im Ausland (insoweit deutlicher die im § 3 Z 14a EStG 1972 gebrauchte Formulierung) voraus. European Case ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z14a idF 1979/550;EStG 1988 §3 Abs1 Z10;
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 werden - was in der Formulierung des § 3 Z 14a EStG 1972 allerdings klarer zum Ausdruck kam - Einkünfte steuerfrei gestellt, die Arbeitnehmer inländischer Betriebe für eine im Ausland ausgeübte Tätigkeit von ihren Arbeitgebern beziehen, wenn die Au... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z14a;EStG 1988 §3 Abs1 Z10;
Rechtssatz: Das EStG 1988 verwendet den Begriff der "Auslandstätigkeit" sowohl in Bezug auf die Tätigkeit des Arbeitnehmers (im Zusammenhang mit den Anforderungen an die Dauer des Auslandseinsatzes) als auch in Bezug auf die Tätigkeit des Arbeitgebers, um jene Tätigkeiten zu umschreiben, die vom Begünstigungstatbestand erf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z14a;EStG 1988 §3 Abs1 Z10;
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 werden - was in der Formulierung des § 3 Z 14a EStG 1972 allerdings klarer zum Ausdruck kam - Einkünfte steuerfrei gestellt, die Arbeitnehmer inländischer Betriebe für eine im Ausland ausgeübte Tätigkeit von ihren Arbeitgebern beziehen, wenn die Auslandstätigke... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z14a idF 1979/550;EStG 1988 §3 Abs1 Z10 litb;
Rechtssatz: In § 3 Abs. 1 Z 10 lit b EStG 1988 werden gleichrangig zur Bauausführung weitere Tätigkeiten genannt, für welche die Steuerbegünstigung gleichfalls zustehen soll. Auch aus der Entstehungsgeschichte der strittigen Bestimmung ist nicht abzuleiten, dass nur jene inländischen Arbeitgeber gefördert... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Rechtsnachfolgerin der V. GesmbH, mit welcher sie als übernehmende Gesellschaft mit Generalversammlungsbeschluss vom 28. April 2000, im Firmenbuch eingetragen am 24. Mai 2000, verschmolzen worden ist. Über eine für den Zeitraum 1994 bis 1997 bei der V. GesmbH durchgeführte Lohnsteuerprüfung hielt der Prüfer in seinem Bericht vom 23. September 1998 fest, dass Ing. G.L. mit Vertrag vom 20. Jänner 1994 für zwei Jahre befristet nach Singapur entsendet worden sei... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Rechtsnachfolgerin der V. GesmbH, mit welcher sie als übernehmende Gesellschaft mit Generalversammlungsbeschluss vom 28. April 2000, im Firmenbuch eingetragen am 24. Mai 2000, verschmolzen worden ist. Über eine für den Zeitraum 1994 bis 1997 bei der V. GesmbH durchgeführte Lohnsteuerprüfung hielt der Prüfer in seinem Bericht vom 23. September 1998 fest, dass Ing. G.L. mit Vertrag vom 20. Jänner 1994 für zwei Jahre befristet nach Singapur entsendet worden sei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z10; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/13/0098 E 28. Juni 2006
Rechtssatz: Die Steuerbegünstigung nach § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988 stellt jedenfalls dann nicht darauf ab, dass ein inländischer Arbeitgeber im Ausland eine begünstigte Anlage errichtet, wenn eine Personalgestellung vorliegt. Europea... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z10; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/13/0098 E 28. Juni 2006
Rechtssatz: Die Steuerbegünstigung nach § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988 stellt jedenfalls dann nicht darauf ab, dass ein inländischer Arbeitgeber im Ausland eine begünstigte Anlage errichtet, wenn eine Personalgestellung vorliegt. Europea... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, deren Unternehmensgegenstand die Erzeugung sowie der Vertrieb von Bauplatten und Bauplattensystemen ist, erwarb im Jahr 1995 ein in Tschechien gelegenes Werk zur Herstellung von zementgebundenen Holzplatten. Um die Produktionsweise des Werks westlichen Standards anzupassen, wurden umfangreiche Adaptierungsarbeiten vorgenommen, zu deren Überwachung und Koordinierung die Dienstnehmer JS und HM nach Tschechien entsandt wurden. Im Zuge einer den Zeitraum 1. Jä... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, deren Unternehmensgegenstand die Erzeugung sowie der Vertrieb von Bauplatten und Bauplattensystemen ist, erwarb im Jahr 1995 ein in Tschechien gelegenes Werk zur Herstellung von zementgebundenen Holzplatten. Um die Produktionsweise des Werks westlichen Standards anzupassen, wurden umfangreiche Adaptierungsarbeiten vorgenommen, zu deren Überwachung und Koordinierung die Dienstnehmer JS und HM nach Tschechien entsandt wurden. Im Zuge einer den Zeitraum 1. Jä... mehr lesen...