Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140;EStG 1972 §9 Abs4;EStG 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Der VwGH teilt nicht die verfassungsrechtlichen Bedenken des Abgabepflichtigen gegen den ersatzlosen Wegfall der Begünstigung des § 9 Abs 4 EStG 1972 im EStG 1988, zumal im § 9 Abs 4 EStG 1972 keine rückwirkende, sondern lediglich eine ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich Folgendes: Sowohl die A-GmbH als auch die M-GmbH bezogen im Wirtschaftsjahr 1993/94 aus ihrer Beteiligung als Mitunternehmer an der E-GmbH & Co KG Einkünfte, in denen japanische Nettolizenzeinkünfte enthalten waren, für die in Japan dem DBA-Japan entsprechend Quellensteuer einbehalten worden ist. Da die A-GmbH wie auch die M-GmbH kein positives Einkommen erzielten, konnte die in Japan einbehaltene Quellensteuer nic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Japan 1963 Art19 Abs2;EStG 1988;VwRallg; Beachte Besprechung in:
SWI 1999, S 388 - S 392;
SWI 1999, S 469 - S 471;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass der Zweck von Doppelbesteuerungsabkommen in der Vermeidung der Doppelbesteuerung gelegen ist. Es liegt aber in der Hand der Abkommensparteien, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Prosekturgehilfe im Landeskrankenhaus Salzburg. Im Zuge von in den Jahren 1992 und 1993 durchgeführten finanzstrafbehördlichen Erhebungen wurde festgestellt, daß er zusätzlich zu seinem Gehalt weitere Einkünfte erzielt habe. Zu seinen Tätigkeiten gehörte es ua, bei Schädelöffnungen entnommene Gehirne in Formalinlösung zu konservieren und für den Transport in das anatomische Institut in Innsbruck aufzubewahren; als Entschädigung hiefür wurden ihm vom genannten ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: EStG 1972;EStG 1988;FinStrG §9;VermStG;
Rechtssatz: Die Kenntnis über das grundsätzliche Bestehen der Einkommensteuer- und Vermögensteuerpflicht kann jedenfalls bei einer intellektuell durchschnittlich begabten Person vorausgesetzt werden. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Die Mitbeteiligte, die einen Blumenhandel betreibt, wies in ihrer Einkommensteuererklärung für 1991 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen und aus Gewerbebetrieb aus. In der Bilanz zum 31. Dezember 1991, die den Abgabenerklärungen angeschlossen war, findet sich unter den Passiva (I. Kapital) eine Position "Leibrente Gärtnerei" in der Höhe von S 180.000,--. Die Veranlagung erfolgte erklärungsgemäß mit Bescheid vom 2. März 1993. Der steuerliche Vertreter der Mitbe... mehr lesen...
Die Mitbeteiligte, die einen Blumenhandel betreibt, wies in ihrer Einkommensteuererklärung für 1991 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen und aus Gewerbebetrieb aus. In der Bilanz zum 31. Dezember 1991, die den Abgabenerklärungen angeschlossen war, findet sich unter den Passiva (I. Kapital) eine Position "Leibrente Gärtnerei" in der Höhe von S 180.000,--. Die Veranlagung erfolgte erklärungsgemäß mit Bescheid vom 2. März 1993. Der steuerliche Vertreter der Mitbe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z4;EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: Übersteigt der Wert des übertragenen Vermögens den Rentenbarwert um das Vierfache bis Fünffache, kann von einer Gegenleistungsrente keine Rede sein. Die Übertragung des Vermögens ist vielmehr als gemischte Schenkung anzusehen, wobei die unentgeltliche Komponente der Vermögensübertragung weit überwiegt. Aufgrund ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z4;EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: Der VwGH sieht sich nicht veranlasst, die zum EStG 1972 (und den Vorgängergesetzen) ergangene Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung der so genannten Versorgungsrente (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 29 Tz 10f und 13) im Geltungsbereich des EStG 1988 aufrecht zu erhalten. Wird ein Wi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z4;EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: Übersteigt der Wert des übertragenen Vermögens den Rentenbarwert um das Vierfache bis Fünffache, kann von einer Gegenleistungsrente keine Rede sein. Die Übertragung des Vermögens ist vielmehr als gemischte Schenkung anzusehen, wobei die unentgeltliche Komponente der Vermögensübertragung weit überwiegt. Aufgrund ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z4;EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: Der VwGH sieht sich nicht veranlasst, die zum EStG 1972 (und den Vorgängergesetzen) ergangene Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung der so genannten Versorgungsrente (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 29 Tz 10f und 13) im Geltungsbereich des EStG 1988 aufrecht zu erhalten. Wird ein Wi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Dienstnehmer. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer die Feststellung, der Beschwerdeführer habe seinen privaten (geleasten) Pkw der Ehegattin für deren Gewerbebetrieb vermietet, und zwar für ein Mietentgelt in Höhe des amtlichen Kilometergeldes. Der Pkw werde zu 67 % für diese Vermietung, zu 33 % für die private Nutzung durch den Beschwerdeführer eingesetzt. Die Mietentgelte (Kilometergelder) hätten 114.844 S (1990), 100.456 S (1991), 129.7... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Dienstnehmer. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer die Feststellung, der Beschwerdeführer habe seinen privaten (geleasten) Pkw der Ehegattin für deren Gewerbebetrieb vermietet, und zwar für ein Mietentgelt in Höhe des amtlichen Kilometergeldes. Der Pkw werde zu 67 % für diese Vermietung, zu 33 % für die private Nutzung durch den Beschwerdeführer eingesetzt. Die Mietentgelte (Kilometergelder) hätten 114.844 S (1990), 100.456 S (1991), 129.7... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §29 Z3;
Rechtssatz: Die Vermietung des PKW führt nicht zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, zumal eine derartige Betätigung nicht das Ausmaß der Verwaltung eigenen Vermögens übersteigt. Allerdings ist die Vermietung eines einzelnen PKW durch den Steuertatbestand des § 29 Z 3 EStG 1988 erfasst, der die Vermietung beweglicher Gegenstände aus... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §29 Z3;
Rechtssatz: Die Vermietung des PKW führt nicht zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, zumal eine derartige Betätigung nicht das Ausmaß der Verwaltung eigenen Vermögens übersteigt. Allerdings ist die Vermietung eines einzelnen PKW durch den Steuertatbestand des § 29 Z 3 EStG 1988 erfasst, der die Vermietung beweglicher Gegenstände aus... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Beamter im Bereich eines Landesinvalidenamtes Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In den Jahren 1994 bis 1996 erhielt er zudem Einnahmen aus der Tätigkeit als zweiter Vorsitzender des Landesvorstandes der BVA und aus der Tätigkeit bei der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, die er, um Werbungskosten gekürzt, als Einkünfte iSd § 29 Z. 4 EStG 1988 in die jeweilige Einkommensteuererklärung aufnahm. Die auf der Basis der Einkommensteuererklärungen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;BAO §299;EStG 1988;
Rechtssatz: Mit jedem Einkommensteuerbescheid (Bescheid iSd § 198 BAO) wird einheitlich über die Einkommensteuer für ein bestimmtes Veranlagungsjahr abgesprochen, sodaß die Aufhebung lediglich eines Teiles eines solchen Bescheides nicht in Betracht kommt. European C... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §260 Abs2 litd;BAO §299;EStG 1988;
Rechtssatz: Es steht die Entscheidung des Berufungssenates der Finanzlandesdirektion betreffend Einkommensteuer für ein Veranlagungsjahr der Wahrnehmung des in § 299 BAO eingeräumten Aufsichtsrechtes durch die Finanzlandesdirektion in bezug auf andere Veranlagungsjahre betreffend... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer in Österreich gelegenen Liegenschaft. Auf dieser befindet sich ein im Jahr 1934 von Prof. Ernst Anton Plischke erbautes Landhaus; Prof. Plischke hat im Jahr 1935 den Großen Österreichischen Staatspreis erhalten. Der Einheitswert für das bebaute Grundstück ist mit 650.000 S festgestellt. Mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 8. November 1995 wurde gemäß §§ 1 und 3 des Denkmalschutzgesetzes festgestellt, daß die Erhaltung des Landhauses im öff... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §28;EStG 1972;EStG 1988;
Rechtssatz: Mit dem Ausdruck "Erhaltungskosten" in § 28 BewG hat der Gesetzgeber nicht Kosten für die Verbesserung durch Umbau im Auge gehabt. Werden im öffentlichen Interesse erhaltenswerte Gebäude nicht nur erhalten, sondern darüber hinaus - allerdings ohne das Erhaltenswerte zu beeinträchtigen - verbessert, ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Laut einem in den Verwaltungsakten erliegenden Schreiben des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung aus dem Jahr 1982 setzte der Bundesminister den Beschwerdeführer, einen Schriftsteller und Wissenschaftler, davon in Kenntnis, daß der Bundespräsident ihm mit Entschließung einen außerordentlichen Versorgungsgenuß in der Höhe von monatlich S 5.000,-- bewilligt habe. Auf diesen außerordentlichen Versorgungsgenuß seien die für anspruchsgemäße Ruhegenüsse der Bundesbeamten jewei... mehr lesen...
Laut einem in den Verwaltungsakten erliegenden Schreiben des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung aus dem Jahr 1982 setzte der Bundesminister den Beschwerdeführer, einen Schriftsteller und Wissenschaftler, davon in Kenntnis, daß der Bundespräsident ihm mit Entschließung einen außerordentlichen Versorgungsgenuß in der Höhe von monatlich S 5.000,-- bewilligt habe. Auf diesen außerordentlichen Versorgungsgenuß seien die für anspruchsgemäße Ruhegenüsse der Bundesbeamten jewei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: Wiederkehrende Bezüge, die als sonstige Einkünfte mit der Rechtsfolge des § 29 EStG verknüpft werden sollen, setzen voraus, daß die einzelnen Leistungen auf einen einheitlichen Verpflichtungsgrund und einen einmaligen Entschluß des Zuwendenden zurückgehen (Hinweis Stoll, Rentenbesteuerung, dritte Auflage, 418; vgl auch vierte Auflage... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: Geht man davon aus, daß wiederkehrende Bezüge iSd § 29 Z 1 EStG 1988 auf einem einheitlichen Verpflichtungsgrund und auf einem einmaligen Entschluß des Zuwendenden beruhen müssen (Hinweis Stoll, Rentenbesteuerung, dritte Auflage, 418; vgl auch vierte Auflage, 505), so muß es - um von freiwillig gewährten wiederkehrenden Bezügen sprec... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: Wiederkehrende Bezüge, die als sonstige Einkünfte mit der Rechtsfolge des § 29 EStG verknüpft werden sollen, setzen voraus, daß die einzelnen Leistungen auf einen einheitlichen Verpflichtungsgrund und einen einmaligen Entschluß des Zuwendenden zurückgehen (Hinweis Stoll, Rentenbesteuerung, dritte Auflage, 418; vgl auch vierte Auflage... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: Geht man davon aus, daß wiederkehrende Bezüge iSd § 29 Z 1 EStG 1988 auf einem einheitlichen Verpflichtungsgrund und auf einem einmaligen Entschluß des Zuwendenden beruhen müssen (Hinweis Stoll, Rentenbesteuerung, dritte Auflage, 418; vgl auch vierte Auflage, 505), so muß es - um von freiwillig gewährten wiederkehrenden Bezügen sprec... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. In den Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1993 und 1994 führte er neben Einkünften, die in Österreich zu besteuern sind, solche Einkünfte an, "für die das Besteuerungsrecht aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen einem anderen Staat zusteht". Die letztgenannten Einkünfte resultieren aus einer von der deutschen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin gewährten Altersrente. Aus den Beilagen zu den Steuere... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. In den Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1993 und 1994 führte er neben Einkünften, die in Österreich zu besteuern sind, solche Einkünfte an, "für die das Besteuerungsrecht aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen einem anderen Staat zusteht". Die letztgenannten Einkünfte resultieren aus einer von der deutschen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin gewährten Altersrente. Aus den Beilagen zu den Steuere... mehr lesen...