Die beiden Beschwerdeführerinnen (geboren am 14. April 1915 bzw. am 13. Juli 1912) übergaben mit Vertrag vom 30. Juni 1995 jeweils einen Viertelanteil einer in ihrem Privatvermögen stehenden Liegenschaft. Der Übernehmer hatte auf Grund des Übergabsvertrages an die Beschwerdeführerinnen (u.a.) eine Leibrente von jeweils monatlich 45.000 S, beginnend mit dem Monat Juli 1995, zu leisten. Nach dem von der belangten Behörde in den angefochtenen Bescheiden vertretenen Standpunkt h... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z4;EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: Bei mangelndem Gegenleistungscharakter der Renten (den von der Beh angenommenen "Versorgungsrenten") handelt es sich iSd Erkenntnisses des VwGH vom 26.1.1999, 98/15/0045, um nach § 20 Abs 1 Z 4 EStG 1988 nicht abzugsfähige freiwillige Zuwendungen, die bei den Empfängern nicht der Einkommensteuerpflicht unterlieg... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführerinnen (geboren am 14. April 1915 bzw. am 13. Juli 1912) übergaben mit Vertrag vom 30. Juni 1995 jeweils einen Viertelanteil einer in ihrem Privatvermögen stehenden Liegenschaft. Der Übernehmer hatte auf Grund des Übergabsvertrages an die Beschwerdeführerinnen (u.a.) eine Leibrente von jeweils monatlich 45.000 S, beginnend mit dem Monat Juli 1995, zu leisten. Nach dem von der belangten Behörde in den angefochtenen Bescheiden vertretenen Standpunkt h... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z4;EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: Bei mangelndem Gegenleistungscharakter der Renten (den von der Beh angenommenen "Versorgungsrenten") handelt es sich iSd Erkenntnisses des VwGH vom 26.1.1999, 98/15/0045, um nach § 20 Abs 1 Z 4 EStG 1988 nicht abzugsfähige freiwillige Zuwendungen, die bei den Empfängern nicht der Einkommensteuerpflicht unterlieg... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist österreichische Staatsangehörige und in Österreich ansässig. Sie war im Jahr 1995 bis 31. März in Wien und ab 10. April bei einem Unternehmen in Liechtenstein angestellt, von dem sie bis Ende des Jahres Einkünfte in Höhe von umgerechnet S 624.907,-- bezog. Sie pendelte als Grenzgängerin zwischen ihrem Wohnort im österreichischen Grenzgebiet und ihrem Arbeitsort in Liechtenstein. Im Einkommenssteuerbescheid 1995 erfasste das Finanzamt Feldkirch in Anwendung d... mehr lesen...
Index: E3R E05100000E6J32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag59/04 EU - EWR
Norm: 31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art1;31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art7;61988CJ0175 Biehl VORAB;61993CJ0279 Schumacker VORAB;61994CJ0080 Wielockx VORAB;61994CJ0107 Asscher VORAB;61997CJ0311 Royal Bank of Scotland VORAB;EStG 1988;EWR-Abk Art28; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Liechtenstein 1971 Art15 Abs4;DBAbk Liechtenstein 1971 Art23 Abs2;EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/15/0252 E 22. September 2000
Rechtssatz: Ein Doppelbesteuerungsabkommen soll lediglich verhindern, dass ein und dieselben Einkünfte in beiden Staaten zur Gänze... mehr lesen...
Index: E3R E05100000E6J001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung59/04 EU - EWR
Norm: 31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art1;31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art7;61996CJ0336 Gilly VORAB;DBAbk Liechtenstein 1971 Art15 Abs4;DBAbk Liechtenstein 1971 Art23 Abs2;EStG 1988;EWR-Abk Art28;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleich... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Liechtenstein 1971 Art15 Abs4;DBAbk Liechtenstein 1971 Art23 Abs2;EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/15/0252 E 22. September 2000
Rechtssatz: Der Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung verlangt nicht, dass für die Besteuerung von Grenzgängereinkünften sta... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Erben nach ihrem am 13. November 1992 verstorbenen Vater Anton S., der bis zum 31. Dezember 1980 eine Fremdenpension betrieben hatte. Zum 1. Jänner 1981 übergab Anton S. den Betrieb seiner Ehegattin Ingeborg. Im Übergabsvertrag vom 4. Mai 1981 hat er sich eine monatliche Leibrente sowie das Wohnrecht an genau bezeichneten Räumen des Betriebsgebäudes ausbedungen. Punkt 3. des Übergabsvertrages enthält ferner folgende Übereinkunft: "Die Parteien vereinbaren, da... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Erben nach ihrem am 13. November 1992 verstorbenen Vater Anton S., der bis zum 31. Dezember 1980 eine Fremdenpension betrieben hatte. Zum 1. Jänner 1981 übergab Anton S. den Betrieb seiner Ehegattin Ingeborg. Im Übergabsvertrag vom 4. Mai 1981 hat er sich eine monatliche Leibrente sowie das Wohnrecht an genau bezeichneten Räumen des Betriebsgebäudes ausbedungen. Punkt 3. des Übergabsvertrages enthält ferner folgende Übereinkunft: "Die Parteien vereinbaren, da... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Erben nach ihrem am 13. November 1992 verstorbenen Vater Anton S., der bis zum 31. Dezember 1980 eine Fremdenpension betrieben hatte. Zum 1. Jänner 1981 übergab Anton S. den Betrieb seiner Ehegattin Ingeborg. Im Übergabsvertrag vom 4. Mai 1981 hat er sich eine monatliche Leibrente sowie das Wohnrecht an genau bezeichneten Räumen des Betriebsgebäudes ausbedungen. Punkt 3. des Übergabsvertrages enthält ferner folgende Übereinkunft: "Die Parteien vereinbaren, da... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z1;EStG 1988 §29 Z3;EStG 1988 §30;EStG 1988 §31;
Rechtssatz: Eine Leistung iSd § 29 Z 3 EStG 1988 kann in einem Tun, einem Dulden oder einem Unterlassen bestehen (Hinweis E 30.9.1999, 98/15/0117). Eine Leistung iSd zitierten Bestimmung ist jedes Verhalten, das darauf gerichtet ist, einem anderen einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen (Hinweis... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1072;ABGB §364c;EStG 1988 §29 Z3;EStG 1988 §30;EStG 1988 §31;
Rechtssatz: Für den gegenständlichen Fall ist darauf zu verweisen, dass die entgeltliche Aufgabe eines Belastungsverbotes und Veräußerungsverbotes auch innerhalb Jahresfrist ab seiner Einräumung keinem der Tatbestände des § 30 bzw des § 31 EStG 1988... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z1;EStG 1988 §29 Z3;EStG 1988 §30;EStG 1988 §31;
Rechtssatz: Eine Leistung iSd § 29 Z 3 EStG 1988 kann in einem Tun, einem Dulden oder einem Unterlassen bestehen (Hinweis E 30.9.1999, 98/15/0117). Eine Leistung iSd zitierten Bestimmung ist jedes Verhalten, das darauf gerichtet ist, einem anderen einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen (Hinweis... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1072;ABGB §364c;EStG 1988 §29 Z3;EStG 1988 §30;EStG 1988 §31;
Rechtssatz: Für den gegenständlichen Fall ist darauf zu verweisen, dass die entgeltliche Aufgabe eines Belastungsverbotes und Veräußerungsverbotes auch innerhalb Jahresfrist ab seiner Einräumung keinem der Tatbestände des § 30 bzw des § 31 EStG 1988... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z1;EStG 1988 §29 Z3;EStG 1988 §30;EStG 1988 §31;
Rechtssatz: Eine Leistung iSd § 29 Z 3 EStG 1988 kann in einem Tun, einem Dulden oder einem Unterlassen bestehen (Hinweis E 30.9.1999, 98/15/0117). Eine Leistung iSd zitierten Bestimmung ist jedes Verhalten, das darauf gerichtet ist, einem anderen einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen (Hinweis... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde wie folgt entschieden: "1. Die Zuerkennung des Karenzurlaubsgeldes wird für den Zeitraum vom 1.1.1991 bis 14.10.1992 gemäß § 29 Abs. 1 iVm § 24 Abs. 2 AlVG rückwirkend widerrufen, da die Berufungswerberin laut Einkommensteuerbescheid für das Wirtschaftsjahr 199 1und 1992 ein über der Geringfügigkeitsgrenze liegendes Einkommen bezogen hat. Aus diesem Widerruf der Zuerkennung des Karenzurlaubsgeldes... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs10 idF 1992/416;AlVG 1977 §12 Abs10 idF 1993/817;AlVG 1977 §12 Abs11 idF 1993/817;AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1987/615;AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1993/817;AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1996/201;AlVG 1977 §12 Abs9 idF 1987/615;AlVG 1977 §12 Abs9 idF 1989/364;AlVG 1977 §12 Abs9 idF 1993/817;AlVG 1977 §25 Abs1 idF 1987/615;AlVG 1977 §2... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin veräußerte im Jahr 1986 eine Liegenschaft. In dem darüber abgeschlossenen Kaufvertrag vom 1. Juli 1986 wurde u. a. vereinbart: "III. Als vereinbarte und angemessene Gegenleistung für die Überlassung des Eigentumsrechtes an der Kaufliegenschaft verpflichtet sich der Käufer, an die Verkäuferin beginnend mit 10.8.1986, eine monatliche Rente von S 4.000,-- bis spätestens zum 10. eines jeden Monats an eine von der Verkäuferin bekanntzugebende Zahlstelle zu ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin veräußerte im Jahr 1986 eine Liegenschaft. In dem darüber abgeschlossenen Kaufvertrag vom 1. Juli 1986 wurde u. a. vereinbart: "III. Als vereinbarte und angemessene Gegenleistung für die Überlassung des Eigentumsrechtes an der Kaufliegenschaft verpflichtet sich der Käufer, an die Verkäuferin beginnend mit 10.8.1986, eine monatliche Rente von S 4.000,-- bis spätestens zum 10. eines jeden Monats an eine von der Verkäuferin bekanntzugebende Zahlstelle zu ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: Auch Zeitrenten (Höchstzeitrenten) können Renten iSd § 29 Z 1 EStG sein; das aleatorische Element liegt diesfalls darin, dass der Erwerber eines Wirtschaftsgutes für den Fall des Ablebens des Veräußerers - während der vereinbarten Tilgungsfrist für den festgesetzten Kaufpreis - von der Verpflichtung entbunden ist, den noch offenen Ka... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Das Charakteristikum von Rentenvereinbarungen besteht im Vorliegen einer aleatorischen Komponente. Es spricht daher im Allgemeinen für Renten, wenn die Dauer der Leistungsverpflichtung weitgehend von in der Zukunft liegenden Unsicherheitsfaktoren abhängig ist. Haben die Vertragsteile hingegen ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: Auch Zeitrenten (Höchstzeitrenten) können Renten iSd § 29 Z 1 EStG sein; das aleatorische Element liegt diesfalls darin, dass der Erwerber eines Wirtschaftsgutes für den Fall des Ablebens des Veräußerers - während der vereinbarten Tilgungsfrist für den festgesetzten Kaufpreis - von der Verpflichtung entbunden ist, den noch offenen Ka... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Das Charakteristikum von Rentenvereinbarungen besteht im Vorliegen einer aleatorischen Komponente. Es spricht daher im Allgemeinen für Renten, wenn die Dauer der Leistungsverpflichtung weitgehend von in der Zukunft liegenden Unsicherheitsfaktoren abhängig ist. Haben die Vertragsteile hingegen ei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb im Streitjahr ein Unternehmen für Elektroplanung, war Geschäftsführer der H. Ges.m.b.H. und H. Ges.m.b.H. & Co KG (Elektroinstallationsbetrieb) und unterrichtete an der HAK. Er wurde zur Umsatz- und Einkommensteuer 1990 erklärungsgemäß veranlagt. Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde laut TZ 10 des BP-Berichtes vom 30. Juni 1993 Folgendes festgestellt: Der Beschwerdeführer fasste im Frühjahr 1988 die Möglichkeit ins Auge, im Großraum St. Pölten ein Einka... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb im Streitjahr ein Unternehmen für Elektroplanung, war Geschäftsführer der H. Ges.m.b.H. und H. Ges.m.b.H. & Co KG (Elektroinstallationsbetrieb) und unterrichtete an der HAK. Er wurde zur Umsatz- und Einkommensteuer 1990 erklärungsgemäß veranlagt. Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde laut TZ 10 des BP-Berichtes vom 30. Juni 1993 Folgendes festgestellt: Der Beschwerdeführer fasste im Frühjahr 1988 die Möglichkeit ins Auge, im Großraum St. Pölten ein Einka... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z3;
Rechtssatz: Unter den Begriff der Leistung fallen nicht nur Handlungen sondern auch Unterlassungen. (Hier: Der Abgabepflichtige hat nicht sein Recht, an einem bestimmten Ort ein bestimmtes Projekt zu realisieren, an seinen Vertragspartner weitergegeben, sondern hat nur auf die Realisierung seines Projektes zugunsten der Realisierung eines dem Gr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z3;
Rechtssatz: Unter den Begriff der Leistung fallen nicht nur Handlungen sondern auch Unterlassungen. (Hier: Der Abgabepflichtige hat nicht sein Recht, an einem bestimmten Ort ein bestimmtes Projekt zu realisieren, an seinen Vertragspartner weitergegeben, sondern hat nur auf die Realisierung seines Projektes zugunsten der Realisierung eines dem Gr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Er ermittelte in den Streitjahren (1988 und 1989) seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wich die belangte Behörde u.a. in nachstehenden Punkten von den Abgabenerklärungen des Beschwerdeführers betreffend Einkommensteuer 1988 und 1989 sowie Umsatzsteuer 1988 ab: 1. Aufwendungen für Bewirtung, Geschenke, Rauchwaren, Spenden und Trinkgelder wurden nicht als Betriebsausgaben anerkann... mehr lesen...