Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/14/0023 E 24. Juni 2003 2000/14/0022 E 24. Juni 2003
Rechtssatz: Bei der Einkommensteuer geht es um die Besteuerung der im Einkommen zu Tage tretenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Hinweis E 27. Mai 2003, 98/14/0065). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §77;EStG 1988; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/14/0028
Rechtssatz: Die Person des Schuldners der Einkommensteuer ergibt sich aus dem Gesetz und ist der Parteiendisposition entzogen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Ein von der Beschwerdeführerin gestellter Antrag auf Gewährung einer Mietzinsbeihilfe nach § 107 EStG 1988 wurde mit Bescheid des Finanzamtes vom 16. November 1998 deswegen abgewiesen, weil das Einkommen des Jahres 1997 die gesetzlich vorgesehene Einkommensgrenze von 100.000 S um 60.072 S überschritten habe. In der Berufung vom 30. November 1998 führte die Beschwerdeführerin aus, während es sich bei dem vom Finanzamt angesetzten Betrag von 100.000 S anscheinend um ihre Pensionsbezüge ... mehr lesen...
Ein von der Beschwerdeführerin gestellter Antrag auf Gewährung einer Mietzinsbeihilfe nach § 107 EStG 1988 wurde mit Bescheid des Finanzamtes vom 16. November 1998 deswegen abgewiesen, weil das Einkommen des Jahres 1997 die gesetzlich vorgesehene Einkommensgrenze von 100.000 S um 60.072 S überschritten habe. In der Berufung vom 30. November 1998 führte die Beschwerdeführerin aus, während es sich bei dem vom Finanzamt angesetzten Betrag von 100.000 S anscheinend um ihre Pensionsbezüge ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §107 Abs6;EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: Es entspricht der Systematik des EStG, auch Schadenersatzrenten, einschließlich des in Rentenform gezahlten Schmerzensgeldes, als steuerpflichtige Bezüge nach § 29 Z 1 EStG 1988 zu behandeln. Es ist daher nicht rechtswidrig, wenn die auf der Rechtsgrundlage des deutschen Bundesentschädigungsgesetzes (dBGBl 1953 I ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: § 29 Z 1 EStG 1988 bildet einen Sondertatbestand, der nicht an das Vorhandensein einer Einkunftsquelle, sondern bloß an den wiederkehrenden Zufluss von Bezügen, die allerdings auf einer einheitlichen Rechtsgrundlage (zB einem Gesetz) beruhen müssen, anknüpft (Hinweis E 20. September 1988, 87/14/0167; VfGH E 7. Dezember 2002, G 85/02... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §107 Abs6;EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: Es entspricht der Systematik des EStG, auch Schadenersatzrenten, einschließlich des in Rentenform gezahlten Schmerzensgeldes, als steuerpflichtige Bezüge nach § 29 Z 1 EStG 1988 zu behandeln. Es ist daher nicht rechtswidrig, wenn die auf der Rechtsgrundlage des deutschen Bundesentschädigungsgesetzes (dBGBl 1953 I ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: § 29 Z 1 EStG 1988 bildet einen Sondertatbestand, der nicht an das Vorhandensein einer Einkunftsquelle, sondern bloß an den wiederkehrenden Zufluss von Bezügen, die allerdings auf einer einheitlichen Rechtsgrundlage (zB einem Gesetz) beruhen müssen, anknüpft (Hinweis E 20. September 1988, 87/14/0167; VfGH E 7. Dezember 2002, G 85/02... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt die Erzeugung und den Handel von Arzneimitteln. Im Zuge einer im Jahre 1997 durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer u. a. folgende Feststellungen: Mit Valuta 23. September 1993 habe die Beschwerdeführerin "12 % Königreich Spanien" Wertpapiere mit Endfälligkeit 15. Juli 1994 um den Preis von 50,396.105 S erworben. Die Laufzeit dieser Veranlagung habe 10 Monate betragen; der Verkauf sei fixiert gewesen per 15. Juli 1994 mit einem Ver... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Spanien 1967 Art11;EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/14/0187 E 17. Dezember 2002 Besprechung in:ÖStZ 3/2004, 51 - 56; SWI 1/2003 S 7-11;
Rechtssatz: Ob bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt Steuerpflicht besteht, ist zunächst nach innerstaatlichem Steue... mehr lesen...
Im Betrieb des Beschwerdeführers fand im Jahr 1993 eine Buch- und Betriebsprüfung gemäß § 150 BAO über den Zeitraum 1988 bis 1990 statt. Im Prüfungsbericht vom 30. Juni 1993 wird unter Tz 45 zur Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 1988 bis 1990 auf die Tz 25, 26 und 34 des Berichtes verwiesen. Tz 25 und 26 betreffen jeweils die Gewinnermittlung des vom Beschwerdeführer geführten Gastronomiebetriebes. In Tz 25 sind zu den Jahren 1988 und 1989 näher angeführte Siche... mehr lesen...
Im Betrieb des Beschwerdeführers fand im Jahr 1993 eine Buch- und Betriebsprüfung gemäß § 150 BAO über den Zeitraum 1988 bis 1990 statt. Im Prüfungsbericht vom 30. Juni 1993 wird unter Tz 45 zur Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 1988 bis 1990 auf die Tz 25, 26 und 34 des Berichtes verwiesen. Tz 25 und 26 betreffen jeweils die Gewinnermittlung des vom Beschwerdeführer geführten Gastronomiebetriebes. In Tz 25 sind zu den Jahren 1988 und 1989 näher angeführte Siche... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19 Abs2;EStG 1988 §29 Z2;EStG 1988 §30 Abs4;
Rechtssatz: Außerhalb der das Abflussprinzip des § 19 Abs. 2 EStG 1988 durchbrechenden eigenständigen Regelung zur Ermittlung der Höhe der Spekulationseinkünfte nach § 30 Abs. 4 EStG 1988 (Hinweis E 16. November 1993, 93/14/0124), ist zur steuerlichen Erfassung der sonstigen Einkünfte nach § 29 Z. 2 iVm § 30... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19 Abs2;EStG 1988 §29 Z2;EStG 1988 §30 Abs4;
Rechtssatz: Außerhalb der das Abflussprinzip des § 19 Abs. 2 EStG 1988 durchbrechenden eigenständigen Regelung zur Ermittlung der Höhe der Spekulationseinkünfte nach § 30 Abs. 4 EStG 1988 (Hinweis E 16. November 1993, 93/14/0124), ist zur steuerlichen Erfassung der sonstigen Einkünfte nach § 29 Z. 2 iVm § 30... mehr lesen...
Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung für 1990 erklärte die Beschwerdeführerin u.a. sonstige Einkünfte aus einem Legat nach dem im Jahr 1980 verstorbenen Hans P in Höhe von rd S 1,075 Mio. Das Legat war ihr laut handschriftlichem Testament mit folgendem Wortlaut zugesagt worden (Anm: Beim Universalerben handelt es sich um das uneheliche Kind des Erblassers): "An Anna L (Mutter meines Universalerben Hans Christoph L): Ihr soll zu Lasten der Verlassenschaft bis zur Volljähr... mehr lesen...
Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung für 1990 erklärte die Beschwerdeführerin u.a. sonstige Einkünfte aus einem Legat nach dem im Jahr 1980 verstorbenen Hans P in Höhe von rd S 1,075 Mio. Das Legat war ihr laut handschriftlichem Testament mit folgendem Wortlaut zugesagt worden (Anm: Beim Universalerben handelt es sich um das uneheliche Kind des Erblassers): "An Anna L (Mutter meines Universalerben Hans Christoph L): Ihr soll zu Lasten der Verlassenschaft bis zur Volljähr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Bezug der Notstandshilfe durch den Beschwerdeführer vom 30. April 1997 bis 23. Dezember 1998 "widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt" und "gemäß § 38 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AlVG" den Beschwerdeführer zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe in der Höhe von S 136.793,-- verpflichtet. Der Beschwerdeführer habe in seinen Anträgen auf Zuerkennung der No... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36a Abs3 Z2;AlVG 1977 §36a;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988;
Rechtssatz: Wie sich insbesondere aus der Vorschrift des § 36a AlVG ergibt, war im für den Beschwerdefall maßgeblichen Zeitraum das Einkommen bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetz... mehr lesen...
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für S. wählte den Beschwerdeführer mit Wirkung ab 1. Oktober 1987 zum Präsidenten. Am 20. Oktober 1987 schloss der Beschwerdeführer mit dem Vorstand der genannten Kammer einen freien Dienstvertrag und einen Pensionsvertrag ab. Der freie Dienstvertrag lautet wie folgt: "Der Vorstand der Arbeiterkammer hat im Sinne der Geschäftsordnung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für S. zur Kenntnis genommen, dass Sie (der Beschwerd... mehr lesen...
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für S. wählte den Beschwerdeführer mit Wirkung ab 1. Oktober 1987 zum Präsidenten. Am 20. Oktober 1987 schloss der Beschwerdeführer mit dem Vorstand der genannten Kammer einen freien Dienstvertrag und einen Pensionsvertrag ab. Der freie Dienstvertrag lautet wie folgt: "Der Vorstand der Arbeiterkammer hat im Sinne der Geschäftsordnung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für S. zur Kenntnis genommen, dass Sie (der Beschwerd... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §29 Z4;
Rechtssatz: Als Funktionär iSd § 29 Z 4 EStG 1988 kann nur die Tätigkeit eines Organs angesehen werden, soweit der Organwalter nicht auf Grund eines Dienstverhältnisses tätig wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1995150074.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z4;
Rechtssatz: Unter dem Begriff Funktionsgebühren fällt alles, was der Funktionär (hier: Präsident einer Arbeiterkammer mit freiem Dienstvertrag) für die Ausübung seiner Funktion erhält. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1995150074.X05 Im RIS seit 18.05.2001 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §29 Z4;
Rechtssatz: Als Funktionär iSd § 29 Z 4 EStG 1988 kann nur die Tätigkeit eines Organs angesehen werden, soweit der Organwalter nicht auf Grund eines Dienstverhältnisses tätig wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1995150074.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z4;
Rechtssatz: Unter dem Begriff Funktionsgebühren fällt alles, was der Funktionär (hier: Präsident einer Arbeiterkammer mit freiem Dienstvertrag) für die Ausübung seiner Funktion erhält. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1995150074.X05 Im RIS seit 18.05.2001 ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte des über Beschwerde des Präsidenten der Finanzlandesdirektion eingeleiteten Beschwerdeverfahrens bezog neben Einkünften unter anderem aus nichtselbstständiger Arbeit auch sonstige Einkünfte als Funktionär einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (Kammer). Mit dem angefochtenen Bescheid wurden vom Mitbeteiligten als Werbungskosten geltend gemachte Bewirtungsaufwendungen größtenteils anerkannt, nachdem über Vorhalt die Anlässe für die Bewirtungen unter Angabe der Ges... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte des über Beschwerde des Präsidenten der Finanzlandesdirektion eingeleiteten Beschwerdeverfahrens bezog neben Einkünften unter anderem aus nichtselbstständiger Arbeit auch sonstige Einkünfte als Funktionär einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (Kammer). Mit dem angefochtenen Bescheid wurden vom Mitbeteiligten als Werbungskosten geltend gemachte Bewirtungsaufwendungen größtenteils anerkannt, nachdem über Vorhalt die Anlässe für die Bewirtungen unter Angabe der Ges... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §29 Z4;
Rechtssatz: Aufwendungen, die einem Werbezweck dienen, sind auch bei konkreten Wahlveranstaltungen (Hinweis E 17. September 1997, 95/13/0245) durchaus denkbar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1995130026.X05 Im RIS seit 12.04.2001 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §29 Z4;
Rechtssatz: Der Umstand, dass eine Produkt- oder Leistungsinformation bei einem bestimmten Abgabepflichtigen nach der Art seiner Tätigkeit allenfalls nicht möglich ist, rechtfertigt nicht die Ansicht, unter dem Begriff "Werbung" müsse deshalb etwas anderes verstanden werden, als im Allgemeinen unter diesem Begriff zu verste... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §29 Z4;
Rechtssatz: Aufwendungen, die einem Werbezweck dienen, sind auch bei konkreten Wahlveranstaltungen (Hinweis E 17. September 1997, 95/13/0245) durchaus denkbar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1995130026.X05 Im RIS seit 12.04.2001 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §29 Z4;
Rechtssatz: Der Umstand, dass eine Produkt- oder Leistungsinformation bei einem bestimmten Abgabepflichtigen nach der Art seiner Tätigkeit allenfalls nicht möglich ist, rechtfertigt nicht die Ansicht, unter dem Begriff "Werbung" müsse deshalb etwas anderes verstanden werden, als im Allgemeinen unter diesem Begriff zu verste... mehr lesen...