Nach Ausweis der Verwaltungsakten hat der am 29. Oktober 1946 geborene Beschwerdeführer zuletzt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von 20 Wochen am 26. November 1998 erschöpft und bezieht seither Notstandshilfe. Die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice stellte auf Grund seines zuletzt gestellten Antrages vom 2. August 2002 mit Bescheid vom 25. September 2002 fest, dass ihm vom 2. August bis zum 31. August 2002 Notstandshilfe in der Höhe von täglich EUR 10,8... mehr lesen...
Die 1924 geborene, in Österreich ansässige Beschwerdeführerin bezog im Streitzeitraum 1997 bis 1999 Pensionseinkünfte von der Pensionsversicherungsanstalt für Angestellte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Daneben erhielt sie von der schweizerischen Ausgleichskasse eine monatliche Altersrente, die auf Pflichtbeiträgen zur AHV-IV (der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung) für die Jahre 1950 bis 1953 und auf freiwillig in den Jahren 1964 bis 19... mehr lesen...
Die 1924 geborene, in Österreich ansässige Beschwerdeführerin bezog im Streitzeitraum 1997 bis 1999 Pensionseinkünfte von der Pensionsversicherungsanstalt für Angestellte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Daneben erhielt sie von der schweizerischen Ausgleichskasse eine monatliche Altersrente, die auf Pflichtbeiträgen zur AHV-IV (der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung) für die Jahre 1950 bis 1953 und auf freiwillig in den Jahren 1964 bis 19... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §25 Abs1 Z3 litc;EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: Altersrenten aus einer ausländischen Sozialversicherung können wiederkehrende Bezüge im Sinne des § 29 Z 1 EStG 1988 oder Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit darstellen (Hinweis E 23. Oktober 1997, 96/15/0234). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:200214009... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z4 litf;EStG 1988 §25 Abs1 Z3 litc;EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 23. Oktober 1997, 96/15/0234, mit näherer
Begründung: ausgeführt hat, ist die Bestimmung des § 25 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 so auszulegen, dass darunter nur Pensionen aus einer ausländischen Sozialversicherung fallen, welche auf ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §16 Abs2;EStG 1988 §25;EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: Die in Österreich ansässige Beschwerdeführerin hat nach ihrem Vorbringen von dem - nur schweizerischen Staatsangehörigen eröffneten - Angebot, durch (freiwillige) Beitragszahlungen Rentenansprüche zu erwerben, Gebrauch gemacht und sich solcherart eine Rechtsgrundlage für den Bezug wi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §25 Abs1 Z3 litc;EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: Altersrenten aus einer ausländischen Sozialversicherung können wiederkehrende Bezüge im Sinne des § 29 Z 1 EStG 1988 oder Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit darstellen (Hinweis E 23. Oktober 1997, 96/15/0234). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:200214009... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z4 litf;EStG 1988 §25 Abs1 Z3 litc;EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 23. Oktober 1997, 96/15/0234, mit näherer
Begründung: ausgeführt hat, ist die Bestimmung des § 25 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 so auszulegen, dass darunter nur Pensionen aus einer ausländischen Sozialversicherung fallen, welche auf ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §16 Abs2;EStG 1988 §25;EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: Die in Österreich ansässige Beschwerdeführerin hat nach ihrem Vorbringen von dem - nur schweizerischen Staatsangehörigen eröffneten - Angebot, durch (freiwillige) Beitragszahlungen Rentenansprüche zu erwerben, Gebrauch gemacht und sich solcherart eine Rechtsgrundlage für den Bezug wi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Steuerberater. Für die Jahre 1989 bis 1991 erklärte er gemäß § 4 Abs. 1 EStG ermittelte Einkünfte aus dem gewerblichen Handel mit Wertpapieren, wobei dem im Jahr 1989 erzielten Gewinn von 125.538 S in den Jahren 1990 und 1991 jeweils Verluste in Höhe von 1,585.905 S und 1,471.927 S folgten. Mit Einkommensteuerbescheiden vom 2. Februar 1993 wurde der Wertpapierhandel (u.a.) für die Jahre 1989 bis 1991 unter Hinweis auf das Vorliegen von Liebhaberei nicht als Ei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Steuerberater. Für die Jahre 1989 bis 1991 erklärte er gemäß § 4 Abs. 1 EStG ermittelte Einkünfte aus dem gewerblichen Handel mit Wertpapieren, wobei dem im Jahr 1989 erzielten Gewinn von 125.538 S in den Jahren 1990 und 1991 jeweils Verluste in Höhe von 1,585.905 S und 1,471.927 S folgten. Mit Einkommensteuerbescheiden vom 2. Februar 1993 wurde der Wertpapierhandel (u.a.) für die Jahre 1989 bis 1991 unter Hinweis auf das Vorliegen von Liebhaberei nicht als Ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §29 Z3;
Rechtssatz: Ob der Umstand, dass Transaktionen auf fremde Rechnung durchgeführt werden, bereits dazu führt, insgesamt vom Vorliegen gewerblicher Einkünfte auszugehen oder ob unterschiedliche Einkunftsarten vorliegen (wobei im Bereich der Fremdverwaltung auch sonstige ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §29 Z3;
Rechtssatz: Ob der Umstand, dass Transaktionen auf fremde Rechnung durchgeführt werden, bereits dazu führt, insgesamt vom Vorliegen gewerblicher Einkünfte auszugehen oder ob unterschiedliche Einkunftsarten vorliegen (wobei im Bereich der Fremdverwaltung auch sonstige ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer reichte für das Jahr 1990 eine Einkommensteuererklärung ein, in welcher er (ausschließlich) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft aus dem Betrieb einer Gärtnerei erklärte. Mit Vorhalt vom 31. Juli 1992 wies das Finanzamt darauf hin, dass ein am 29. Dezember 1980 durch Leibrentenvertrag erworbenes Grundstück am 21. Juni 1990 innerhalb der Spekulationsfrist um einen näher angeführten Preis veräußert worden sei. Um Bekanntgabe eines eventuellen Spekulationsgew... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 1992 als Einkünfte aus Kapitalvermögen u. a. Haftungsprovisionen R.-W. GmbH in Höhe von 1,125.000 S. Die Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 1992 erfolgte mit Bescheid vom 14. Februar 1995 erklärungsgemäß (Gesamtbetrag der Einkünfte 2,965.812 S). Über den Zeitraum 1989 bis 1992 fand eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Nach Tz. 14 des Prüfungsberichtes vom 10. Jänner 1997 erhielt der Beschwerdeführer auf ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war zu 57,5 % an der W Holding GmbH beteiligt. Die übrigen Geschäftsanteile wurden von Herbert D gehalten. Beide Gesellschafter übten die Funktion als Geschäftsführer bei der W Holding GmbH aus. Die W Holding GmbH besaß 100 % der Anteile der P HandelsgmbH (Konkurs 1994), der W HandelsgmbH (Konkurs 1994) sowie der W VertriebsgmbH. 1985 wurde an der im Eigentum des Dipl. Ing. Gernot H und des Mag. Helmut H stehenden Liegenschaft in S, Sch-Hauptstraße 38, ua ein Best... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 1992 als Einkünfte aus Kapitalvermögen u. a. Haftungsprovisionen R.-W. GmbH in Höhe von 1,125.000 S. Die Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 1992 erfolgte mit Bescheid vom 14. Februar 1995 erklärungsgemäß (Gesamtbetrag der Einkünfte 2,965.812 S). Über den Zeitraum 1989 bis 1992 fand eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Nach Tz. 14 des Prüfungsberichtes vom 10. Jänner 1997 erhielt der Beschwerdeführer auf ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war zu 57,5 % an der W Holding GmbH beteiligt. Die übrigen Geschäftsanteile wurden von Herbert D gehalten. Beide Gesellschafter übten die Funktion als Geschäftsführer bei der W Holding GmbH aus. Die W Holding GmbH besaß 100 % der Anteile der P HandelsgmbH (Konkurs 1994), der W HandelsgmbH (Konkurs 1994) sowie der W VertriebsgmbH. 1985 wurde an der im Eigentum des Dipl. Ing. Gernot H und des Mag. Helmut H stehenden Liegenschaft in S, Sch-Hauptstraße 38, ua ein Best... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war zu 57,5 % an der W Holding GmbH beteiligt. Die übrigen Geschäftsanteile wurden von Herbert D gehalten. Beide Gesellschafter übten die Funktion als Geschäftsführer bei der W Holding GmbH aus. Die W Holding GmbH besaß 100 % der Anteile der P HandelsgmbH (Konkurs 1994), der W HandelsgmbH (Konkurs 1994) sowie der W VertriebsgmbH. 1985 wurde an der im Eigentum des Dipl. Ing. Gernot H und des Mag. Helmut H stehenden Liegenschaft in S, Sch-Hauptstraße 38, ua ein Best... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1072;ABGB §1073;ABGB §1074;EStG 1988 §29 Z3;
Rechtssatz: Das Vorkaufsrecht findet eine Regelung in §§ 1072 ff ABGB. Es bewirkt, dass der Verpflichtete im Vorkaufsfall (dh wenn der Verpflichtete mit einem Dritten einen Kaufvertrag über den Vermögensgegenstand abgeschlossen hat oder ein bindendes Offert des Drit... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z1;EStG 1988 §29 Z3;EStG 1988 §30;EStG 1988 §31; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/14/0029 E 25. Mai 2000 RS 1 Stammrechtssatz Eine Leistung iSd § 29 Z 3 EStG 1988 kann in einem Tun, einem Dulden oder einem Unterlassen bestehen (Hinweis E 30.9.1999, 98/15/0117). Eine Leistung iSd zitierten Bestimmung ist jedes Verhalten, das darauf gerichtet ist, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z3;EStG 1988 §30;EStG 1988 §31;
Rechtssatz: Der entgeltliche Verzicht auf die Ausübung eines Vorkaufsrechts kann auch innerhalb der Jahresfrist ab seiner Einräumung keinem der Tatbestände der §§ 30 und 31 EStG 1988 subsumiert werden. Der Vorgang ist nicht als Veräußerung oder als eine der Veräußerung gleichzuhaltende Vermögensumschichtung anzusehen.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z3;
Rechtssatz: Eine Leistung im Sinne des § 29 Z 3 EStG 1988 kann in einem Tun, einem Dulden oder einem Unterlassen bestehen (Hinweis E 30. September 1999, 98/15/0117). Eine Leistung im Sinne der zitierten Bestimmung ist jedes Verhalten, das darauf gerichtet ist, einem anderen einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen (Hinweis E 25. Mai 2000, 9... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1072;ABGB §1073;ABGB §1074;EStG 1988 §29 Z3;
Rechtssatz: Das Vorkaufsrecht findet eine Regelung in §§ 1072 ff ABGB. Es bewirkt, dass der Verpflichtete im Vorkaufsfall (dh wenn der Verpflichtete mit einem Dritten einen Kaufvertrag über den Vermögensgegenstand abgeschlossen hat oder ein bindendes Offert des Drit... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z1;EStG 1988 §29 Z3;EStG 1988 §30;EStG 1988 §31; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/14/0029 E 25. Mai 2000 RS 1 Stammrechtssatz Eine Leistung iSd § 29 Z 3 EStG 1988 kann in einem Tun, einem Dulden oder einem Unterlassen bestehen (Hinweis E 30.9.1999, 98/15/0117). Eine Leistung iSd zitierten Bestimmung ist jedes Verhalten, das darauf gerichtet ist, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z3;EStG 1988 §30;EStG 1988 §31;
Rechtssatz: Der entgeltliche Verzicht auf die Ausübung eines Vorkaufsrechts kann auch innerhalb der Jahresfrist ab seiner Einräumung keinem der Tatbestände der §§ 30 und 31 EStG 1988 subsumiert werden. Der Vorgang ist nicht als Veräußerung oder als eine der Veräußerung gleichzuhaltende Vermögensumschichtung anzusehen.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z1;EStG 1988 §29 Z3;EStG 1988 §30;EStG 1988 §31; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/14/0029 E 25. Mai 2000 RS 1 Stammrechtssatz Eine Leistung iSd § 29 Z 3 EStG 1988 kann in einem Tun, einem Dulden oder einem Unterlassen bestehen (Hinweis E 30.9.1999, 98/15/0117). Eine Leistung iSd zitierten Bestimmung ist jedes Verhalten, das darauf gerichtet ist, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z3;
Rechtssatz: Eine Leistung im Sinne des § 29 Z 3 EStG 1988 kann in einem Tun, einem Dulden oder einem Unterlassen bestehen (Hinweis E 30. September 1999, 98/15/0117). Eine Leistung im Sinne der zitierten Bestimmung ist jedes Verhalten, das darauf gerichtet ist, einem anderen einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen (Hinweis E 25. Mai 2000, 9... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Streitjahre neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit solche aus Kapitalvermögen aus einer Beteiligung als (echter) stiller Gesellschafter in Höhe von jeweils 0 S. Den den Einkommensteuererklärungen angeschlossenen Beilagen war zu entnehmen, dass Kapitalerträgen in Höhe von 7.552,54 S (für 1997) bzw. 16.622,77 S (für 1998) jeweils Werbungskosten (Bankzinsen und Spesen) in gleicher Höhe gegenüber standen. Bei Festsetzung der Einkommensteuer fü... mehr lesen...
Aus der Beschwerde ergibt sich im Zusammenhang mit dem angefochtenen Bescheid folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin betreibt eine Land- und Forstwirtschaft. Da sie für das Jahr 1991 keine Abgabenerklärungen einreichte, legte das Finanzamt die mit 5.263 S geschätzten Einkünfte dem Feststellungsbescheid nach § 187 BAO (Ausfertigungsdatum 18. Jänner 1993) zugrunde. Das Finanzamt erlangte Kenntnis davon, dass die Beschwerdeführerin ein Waldgrundstück von ca 2,6 ha mit Ka... mehr lesen...