Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §29 Z1;Rechtssatz
Wiederkehrende Bezüge, die als sonstige Einkünfte mit der Rechtsfolge des § 29 EStG verknüpft werden sollen, setzen voraus, daß die einzelnen Leistungen auf einen einheitlichen Verpflichtungsgrund und einen einmaligen Entschluß des Zuwendenden zurückgehen (Hinweis Stoll, Rentenbesteuerung, dritte Auflage, 418; vgl auch vierte Auflage, 505).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993140023.X01Im RIS seit
07.06.2001