RS Vwgh 1994/9/28 93/13/0240

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.1994
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §27;

Rechtssatz

Ausführungen über den Werbungskostenbegriff iZm den Kosten für eine Bankgarantie, die Voraussetzung für die vorzeitige Auszahlung des Erlöses aus einem Veräußerungsgeschäft gewesen ist, wobei im Anschluß daran mit dem Erlös Wertpapiere angeschafft wurden. Im Hinblick darauf, daß Ausgaben für den Erwerb einer derartigen Einkunftsquelle in den - weiteren - Bestimmungen des § 16 EStG 1988 nicht ausdrücklich zum Abzug zugelassen sind, sind die Garantiekosten nach der den Sachverhalt endültig regelnden Bestimmung des § 16 Abs 1 Satz 2 EStG 1988 nicht abzugsfähig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993130240.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten