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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen über den Werbungskostenbegriff iZm den Kosten für eine Bankgarantie, die Voraussetzung für die vorzeitige Auszahlung des Erlöses aus einem Veräußerungsgeschäft gewesen ist, wobei im Anschluß daran mit dem Erlös Wertpapiere angeschafft wurden. Im Hinblick darauf, daß Ausgaben für den Erwerb einer derartigen Einkunftsquelle in den - weiteren - Bestimmungen des § 16 EStG 1988 nicht ausdrücklich zum Abzug zugelassen sind, sind die Garantiekosten nach der den Sachverhalt endültig regelnden Bestimmung des § 16 Abs 1 Satz 2 EStG 1988 nicht abzugsfähig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993130240.X02Im RIS seit
20.11.2000