Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Schuldzinsen für Fremdmittel, die zur Anschaffung einer Kaptialanlage aufgenommen wurden, sind Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (Hinweis E 27.2.1985, 84/13/0188, VwSlg 5973/F 1985). Dies gilt jedoch nicht für jene Schuldzinsen, bei denen die Fremdmittelübernahme nach Einstellung der werbenden Tätigkeit der GmbH erfolgt ist, weil jene Schuldzinsen keine Aufwendungen zur Sicherung und Erhaltung der Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit (hier zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen), sondern solche aus der Lebensführung sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990140028.X03Im RIS seit
06.07.2001Zuletzt aktualisiert am
10.01.2011