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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1972 §1 Abs2;Rechtssatz
Für inländische Einkünfte iSd § 98 EStG 1972 gilt prinzipiell das Subsidiaritätsprinzip. Demnach sind zB Einkünfte aus der Vermietung von inländischen Grundstücken oder Dividenden aus österreichischen Aktien, wenn sie im Rahmen einer inländischen Betriebsstätte erzielt werden, Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Werden allerdings derartige Einkünfte von einem ausländischen Gewerbetreibenden erzielt und können diese Einkünfte in Österreich nicht als gewerbliche Einkünfte erfaßt werden, weil der betreffende Unternehmer in Österreich weder über eine Betriebsstätte noch über einen ständigen Vertreter verfügt, so sind diese Einkünfte nicht der ausländischen Betriebsstätte zuzurechnen und in Österreich außer Ansatz zu lassen, sondern als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bzw aus Kapitalvermögen zu erfassen (Isolationstheorie), weil die inländischen Verhältnisse isoliert von den ausländischen zu beurteilen sind (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch2, § 98 Textziffer 10).
Schlagworte
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988140244.X04Im RIS seit
11.07.2001