RS Vwgh 1993/12/22 91/13/0011

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Veröffentlicht am 22.12.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §21;
BAO §22;
EStG 1972 §27;
KStG 1966 §8 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/08/11 91/13/0005 6

Stammrechtssatz

Die Umdeutung einer Kapitalherabsetzung in eine Gewinnausschüttung widerspricht dem Grundsatz der freien Finanzierungswahl (Hinweis Pokorny, Die einkommensteuerliche Behandlung von Zahlungen an die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft auf Grund einer Kapitalherabsetzung - Rückzahlung von Grundkapital bzw Stammkapital in FS Bauer, Seite 246).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130011.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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