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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Bei der Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen hat die Behörde zu beachten, daß Giralgeld - wenn überhaupt - nur äußerst gering verzinst wird, sodaß ein Überwiegen der Habenzinsen gegenüber den mit der Führung des Girokontos verbundenen Aufwendungen nicht von vorneherein angenommen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130238.X03Im RIS seit
25.03.1992