RS Vwgh 1992/3/25 90/13/0238

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Veröffentlicht am 25.03.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §184 Abs1;
EStG 1972 §27;

Rechtssatz

Bei der Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen hat die Behörde zu beachten, daß Giralgeld - wenn überhaupt - nur äußerst gering verzinst wird, sodaß ein Überwiegen der Habenzinsen gegenüber den mit der Führung des Girokontos verbundenen Aufwendungen nicht von vorneherein angenommen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130238.X03

Im RIS seit

25.03.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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