RS Vwgh 1994/9/28 93/13/0240

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Veröffentlicht am 28.09.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §27;

Rechtssatz

Unter den Begriff der Werbungskosten fallen in den Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen nur solche Aufwendungen, die mit der Erzielung der Erträge selbst zusammenhängen. Die den Vermögensstand betreffenden Ausgaben sind danach nicht als Werbungskosten abzugsfähig (Hinweis E 20.6.1990, 90/13/0064, 0065).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993130240.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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