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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Unter den Begriff der Werbungskosten fallen in den Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen nur solche Aufwendungen, die mit der Erzielung der Erträge selbst zusammenhängen. Die den Vermögensstand betreffenden Ausgaben sind danach nicht als Werbungskosten abzugsfähig (Hinweis E 20.6.1990, 90/13/0064, 0065).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993130240.X01Im RIS seit
20.11.2000