RS Vwgh 1996/7/10 95/15/0181

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Veröffentlicht am 10.07.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §27;
EStG 1988 §27;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/15/0182 95/15/0183

Rechtssatz

Einkünfte aus Kapitalvermögen sind nach Maßgabe des Zufließens zu erfassen (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 27 EStG 1988 Tz 9).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995150181.X07

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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