Die B GmbH wurde gemäß Art. III § 10 GmbHG-Novelle 1980, BGBl. 1980/320, in sinngemäßer Anwendung der §§ 2 ff Umwandlungsgesetz, BGBl. 1954/187, zum 31. Dezember 1985 auf den Beschwerdeführer als Alleingesellschafter umgewandelt. Die Handelsregistereintragung der Umwandlung im Sinn des § 5 Abs. 1 Umwandlungsgesetz erfolgte am 16. März 1987. Die B GmbH hatte das Optiker- und Handelsgewerbe betrieben. Mit Eingabe vom 1. August 1984 teilte sie dem Finanzamt mit, sie habe mit Ende Jun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend das Vorliegen einer Betriebsaufgabe bei einer GmbH, die das Optikergewerbe und das Handelsgewerbe betrieben hat. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1991140040.X02 Im RIS seit 21.06.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat - jedenfalls bis zum Jahre 1981 - einen Möbelhandel betrieben. In den dem Verwaltungsgerichtshof nur unvollständig vorgelegten Verwaltungsakten sind Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen des Beschwerdeführers für die Jahre 1983 bis 1985 enthalten. Weiters befinden sich in den Akten Bilanzen zu den Stichtagen 31. Dezember 1983, 1984 und 1985 sowie Verlust- und Gewinn-Rechnungen für die Jahre 1983, 1984 und 1985. In den Bilanzen sind verschiedene Wirt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 87/13/0147 5
(Hier: Vermietung der Geschäftsräumlichkeiten eines
Einzelhandelsbetriebes unter Zurückhaltung des Warenlagers
stellt keinen einheitlichen Aufgabevorgang, sondern eine
allmähliche Abwicklung dar, sodaß die in den betrieblichen
genutzten Grundstücken enthaltenen stillen Reserven bereits im
Jahr der Verm... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Elektrounternehmen (Einzelhandel und Elektroinstallationen) mit dem Sitz in E. Den Gewinn ermittelt er gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972. Eine rund 8 km entfernt geführte Filiale in O gab er am 31. Jänner 1983 auf, wobei er das Verkaufslokal in das Privatvermögen überführte und sodann an einen branchenfremden Unternehmer vermietete. Die Geschäftseinrichtung verkaufte er an diesen Unternehmer. Die Warenvorräte behielt er im verbleibenden Betrieb zurück. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §24 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/13 87/13/0190 4 Stammrechtssatz Auch für eine Teilbetriebsaufgabe ist Voraussetzung, daß ALLE wesentlichen Grundlagen des Teilbetriebes in einem einheitlichen Vorgang an Dritte veräußert oder ins Privatvermögen übernommen werden und daß die Zurückbehaltung wesentlicher Grund... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte waren bis 31. Dezember 1981 zu je 50 Prozent an einer GesBR beteiligt, die eine Tankstelle, einen Kraftfahrzeughandel und eine Kraftfahrzeugspenglerei betrieb. Anläßlich der Scheidung der Ehe der Gesellschafter und der damit verbundenen Auflösung der Gesellschaft wurde unter anderem vereinbart, daß die Beschwerdeführerin die sich in ihrem Eigentum befindliche betrieblich genutzte Liegenschaftshälfte samt Wohnhaus, Kraftfahrzeughalle und Kraftfah... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §15;EStG 1972 §24 Abs3;
Rechtssatz: Der Verkehrswert (gemeiner Wert iSd § 24 Abs 3 EStG 1972) einer Liegenschaft ist aus dem Durchschnittswert von Ertragswert und Substanzwert zu ermitteln. Der Kapitalwert einer wiederkehrenden Leistung und somit auch der Ertragswert einer gegen Entgelt zur betrieblichen Nutzung über... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb eine Kfz-Werkstätte und den Handel mit Kraftfahrzeugen. Mit Beschluß des zuständigen Kreisgerichtes vom 31. Oktober 1986 wurde über sein Vermögen das Konkursverfahren eröffnet und mit Beschluß vom 2. November 1987 nach Annahme eines Zwangsausgleichsvorschlages aufgehoben. In der als Beilage zu den Abgabenerklärungen 1987 übermittelten Bilanz zum 31. Dezember 1987 machte der Beschwerdeführer den Gläubigerschuldnachlaß in Höhe von S 3,124.645,-- als Sanierun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §37 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Bei einem Abverkaufszeitraum von November 1986 bis Oktober 1987, dh von etwa einem Jahr, ist keine Betriebsaufgabe im Zuge eines einheitlichen Vorganges, sondern eine - ertragsteuerlich nicht begünstigte - Liquidation des Betriebes anzunehmen (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Lungenfacharzt, ging in der Einkommensteuererklärung für 1986 und deren Beilagen davon aus, daß er mit der Zurücklegung der Kassenverträge zum 30. Juni 1986 eine Betriebsaufgabe bewirkt habe. Er legte einerseits für die Zeit vom 1. Jänner bis zum 30. Juni und anderseits für die Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 1986 Einnahmenüberschußrechnungen (§ 4 Abs. 3 EStG 1972) vor und ermittelte weiters auf den Zeitpunkt der angenommenen Betriebsaufgabe (30. Juni 1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z5;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Wenn kein Veräußerungstatbestand iSd § 24 EStG 1972 verwirklicht wird, dann sind weder ein Veräußerungsgewinn noch ein Übergangsgewinn bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit anzusetzen, zumal auch - was den Übergangsgewinn betrifft - ein tatsächlicher... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1972 §24 Abs3;
Rechtssatz: Eine vorübergehende (hier: 3 Monate dauernde) Stillegung kann im Hinblick auf die anschließende Weiterbetreuung von Privatpatienten in der selben Ordination einer Betriebsaufgabe nicht gleichgehalten werden; es widerspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, daß ein (gesucht... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Die Aufgabe eines Teilbetriebes setzt voraus, daß ein solcher Teilbetrieb - vor der Aufgabe - auch tatsächlich bestand. Ein Teilbetrieb liegt nur vor, wenn ein innerhalb des Gesamtbetriebes organisch geschlossener, gesondert geführter wirtschaftlicher Teil auch nach außen hinreichend als selbs... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs3;
Rechtssatz: Die Zurücklegung der Kassenverträge und die Weiterführung (hier: nach dreimonatiger Unterbrechung) einer Privatordination durch einen Arzt ist nicht als Teilbetriebsaufgabe, sondern als Einschränkung des Geschäftsumfanges der ärztlichen Tätigkeit auf die Behandlung der Privatpatienten zu werten, insbesondere wenn er während der Zei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH, deren Gesellschaftsvertrag am 18. Dezember 1985 errichtet wurde. Er war an der Gesellschaft ursprünglich zu einem Drittel beteiligt. Mit Notariatsakt vom 9. Oktober 1986 schenkte er seiner Ehegattin einen Teil seines Geschäftsanteils, wodurch sich sein Anteil auf 25 Prozent verminderte. In der Einkommensteuererkärung für 1986 wies der Beschwerdeführer seine ab 1. Jänner 1986 bezogenen Geschäftsführervergütungen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z2;EStG 1972 §2 Abs3 Z4;EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §9 Abs2;EStG 1972 §9 Abs3;
Rechtssatz: Der Wechsel der Einkunftsart von Einkünften aus selbständiger Arbeit zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist einer Betriebsaufgabe gleichzuhalten, was zur gewinnerhöhenden Auflösung und Versteuerung der Rücklage beim laufenden Ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §9 Abs2;
Rechtssatz: Die Bildung einer Rücklage in einem Jahr, in dem der Betrieb - wenn auch erst mit Jahresende - aufgegeben wird, ist wegen der Auflösungsverpflichtung ein bloßes Zahlenspiel (Hinweis E 11.12.1990, 90/14/0226) und daher ausgeschlossen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte betreibt in mehreren Filialen einen Groß- und Kleinhandel mit "Kurz-, Galanterie- und Bijouteriewaren". Im Jahr 1984 veräußerte er eines der Verkaufslokale samt Einrichtung, jedoch ohne Warenlager um S 3,000.000,-- zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer. Der Veräußerungsgewinn betrug S 2,896.322,--. Es wurde der Antrag gestellt, den Veräußerungsvorgang als steuerbegünstigte Veräußerung eines Teilbetriebes im Sinne des § 24 Abs. 1 Z. 1 EStG zu beurteilen und dementsprechen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §24 Abs3;
Rechtssatz: Auch für eine Teilbetriebsaufgabe ist Voraussetzung, daß ALLE wesentlichen Grundlagen des Teilbetriebes in einem einheitlichen Vorgang an Dritte veräußert oder ins Privatvermögen übernommen werden und daß die Zurückbehaltung wesentlicher Grundlagen des Teilbetriebes im verbleibenden Betrieb einer Teilbetriebsa... mehr lesen...
Der im Jahr 1919 geborene Beschwerdeführer und seine im Jahr 1933 geborene Ehegattin (in der Folge: Ehegattin bzw seine Ehegattin) sind Hälfteeigentümer eines Gebäudes, das seit dem Jahr 1973 zu 45 % betrieblichen Zwecken des Beschwerdeführers (Gemischtwarenhandlung) dient. Zwischen den Ehegatten bestand keine Vereinbarung hinsichtlich der betrieblichen Nutzung des Gebäudes. Es wurden stets 45 % der laufenden Aufwendungen und im Weg der AfA 45 % der Anschaffungskosten für das Gebäude ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §361;ABGB §825;BAO §24 Abs1 lite;EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §4 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 192;
Rechtssatz: Sein Recht auf Nutzung der dem Betrieb gewidmeten Räume leitet ein Steuerpflichtiger aus seinem Miteigentumsrecht ab. Wenn er ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, an der Dkfm. K und H.K. zur Hälfte beteiligt waren, betrieb im Jahre 1976 die Kunststofferzeugung sowie den Handel mit Kunststoffen. Zu diesem Zweck mietete sie auf Grund eines mit dem Masseverwalter geschlossenen Vertrages Maschinen von der im Konkurs befindlichen D-KG, an der die beiden genannten Gesellschafter als Kommanditisten beteiligt waren. Zunächst war beabsichtigt, den Fortbetrieb einer Abteilung der im Konku... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991/405;
Rechtssatz: Eine Betriebsaufgabe liegt nur dann vor, wenn die wesentlichen Grundlagen des Betriebes in einem einheitlichen Vorgang entweder an Dritte veräußert oder ins Privatvermögen des bisherigen Betriebsinhabers überführt werden, nicht aber bei einer sich über einen längeren Zeitraum ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:VwSlg 6400 F/1989;
Rechtssatz: Die Vereinbarung einer bloß 16-monatigen Pachtdauer spricht gegen eine Betriebsaufgabe. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988140096.X03 Im RIS seit 26.04.1989 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:VwSlg 6400 F/1989;
Rechtssatz: Gegen eine Betriebsaufgabe spricht, daß der Pachtvertrag auf eine Betriebsführung durch den Verpächter nach Ende des Pachtverhältnisses Bedacht nimmt (Betriebspflicht des Pächters; Recht des Verpächters, bewegliche Anschaffungen des Pächters abzulösen; ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:VwSlg 6400 F/1989;
Rechtssatz: In einem Fall, in dem ein Gewerbebetrieb zunächst verpachtet und erst, wenn die nötige Vertrauensgrundlage zwischen den Vertragspartnern geschaffen ist, dem Pächter übergeben werden soll, liegt mit der Verpachtung noch keine Betriebsaufgabe vor. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:VwSlg 6400 F/1989;
Rechtssatz: Die Verpachtung eines Betriebes bewirkt idR keine Betriebsaufgabe. Betriebsaufgabe liegt aber ausnahmsweise dann vor, wenn das Gesamtbild der Verhältnisse für die Absicht des Verpächters spricht, den Betrieb nach Auflösung des Pachtvertrages nicht mehr ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:VwSlg 6400 F/1989;
Rechtssatz: Die Zurücklegung der Gewerbeberechtigung und die Zuerkennung der "Gewerbepension" an den Verpächter sind zwar Indizien für eine Betriebsaufgabe, allein aber nicht von ausschlaggebender Bedeutung, sondern im Rahmen des Gesamtbildes der Verhältnisse zu wü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 245;
Rechtssatz: Die Änderung der Gewinnermittlung von einer gem § 5 EStG auf eine solche gem § 4 Abs 1 EStG infolge Löschung der Firma im Handelsregister ist vor dem Eintritt des Zeitpunktes der Betriebsaufgabe auch dann möglich, wenn bereits ... mehr lesen...