RS Vwgh 1992/11/3 89/14/0098

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.11.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
EStG 1972 §24 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/03/13 87/13/0190 4

Stammrechtssatz

Auch für eine Teilbetriebsaufgabe ist Voraussetzung, daß ALLE wesentlichen Grundlagen des Teilbetriebes in einem einheitlichen Vorgang an Dritte veräußert oder ins Privatvermögen übernommen werden und daß die Zurückbehaltung wesentlicher Grundlagen des Teilbetriebes im verbleibenden Betrieb einer Teilbetriebsaufgabe entgegensteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989140098.X03

Im RIS seit

03.11.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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