RS Vwgh 1991/8/27 90/14/0230

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Veröffentlicht am 27.08.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24 Abs3;
EStG 1972 §37 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Bei einem Abverkaufszeitraum von November 1986 bis

Oktober 1987, dh von etwa einem Jahr, ist keine Betriebsaufgabe im Zuge eines einheitlichen Vorganges, sondern eine - ertragsteuerlich nicht begünstigte - Liquidation des Betriebes anzunehmen (Hinweis

Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch, 02te Auflage, § 24, Textziffer 38 und 40).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140230.X01

Im RIS seit

27.08.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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