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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §24 Abs3;Beachte
Besprechung in:VwSlg 6400 F/1989;Rechtssatz
Gegen eine Betriebsaufgabe spricht, daß der Pachtvertrag auf eine Betriebsführung durch den Verpächter nach Ende des Pachtverhältnisses Bedacht nimmt (Betriebspflicht des Pächters; Recht des Verpächters, bewegliche Anschaffungen des Pächters abzulösen; Verpflichtung des Pächters, das Pachtobjekt in gutem, gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten, beschädigte oder verlorene kurzlebige Wirtschaftsgüter zu ersetzen, mit Ablauf des Pachtvertrages das Pachtobjekt dem Verpächter in betriebsbereitem Zustand zurückzustellen und ihm die bei Ablauf des Pachtvertrages vorhandenen Waren zu verkaufen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140096.X04Im RIS seit
26.04.1989Zuletzt aktualisiert am
24.01.2019