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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Eine vorübergehende (hier: 3 Monate dauernde) Stillegung kann im Hinblick auf die anschließende Weiterbetreuung von Privatpatienten in der selben Ordination einer Betriebsaufgabe nicht gleichgehalten werden; es widerspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, daß ein (gesuchter) Lungenfacharzt, der seine ärztliche Tätigkeit in den selben Ordinationsräumen weiterführt, auch nach Zurücklegung von Kassenverträgen nicht auf einen Patientenstock zurückgreifen kann und deshalb auch keine völlig neue Betriebsgrundlage, nämlich ein völlig neuer Privatpatientenstock geschaffen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130258.X03Im RIS seit
11.07.2001