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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §24 Abs3;Rechtssatz
Die Zurücklegung der Kassenverträge und die Weiterführung (hier: nach dreimonatiger Unterbrechung) einer Privatordination durch einen Arzt ist nicht als Teilbetriebsaufgabe, sondern als Einschränkung des Geschäftsumfanges der ärztlichen Tätigkeit auf die Behandlung der Privatpatienten zu werten, insbesondere wenn er während der Zeit der Unterbrechung Aufwendungen für Fachtagungen als Betriebsausgaben geltend macht
(Hinweis E 22.4.1980, 718/80; E 22.4.1980, 733/80;
E 17.11.1983, 83/15/0053, VwSlg 5829 F/1983;
E 4.4.1989, 88/14/0083).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130258.X02Im RIS seit
11.07.2001