RS Vwgh 1991/4/11 90/13/0258

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Veröffentlicht am 11.04.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Aufgabe eines Teilbetriebes setzt voraus, daß ein solcher Teilbetrieb - vor der Aufgabe - auch tatsächlich bestand. Ein Teilbetrieb liegt nur vor, wenn ein innerhalb des Gesamtbetriebes organisch geschlossener, gesondert geführter wirtschaftlicher Teil auch nach außen hinreichend als selbständige Einheit in Erscheinung tritt

(Hinweis E 27.11.1978, 59, 171/78, VwSlg 5322 F/1978; E 17.11.1983, 83/15/0053, VwSlg 5829 F/1983). Die Betreuung von Kassenpatienten und Privatpatienten im Rahmen ein und derselben ärztlichen Ordination tritt nicht nach außen als selbständige Einheit in Erscheinung, weshalb mangels Teilbetriebes auch keine steuerlich begünstigte Aufgabe eines solchen angenommen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130258.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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