RS Vwgh 1992/11/3 89/14/0271

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Veröffentlicht am 03.11.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine Teilbetriebsaufgabe setzt begrifflich das Vorhandensein von Teilbetrieben innerhalb des Unternehmens voraus (Hinweis E 22.2.1977, 319/74, 2352/75, VwSlg 5088 F/1977). Unter einem Teilbetrieb ist ein organisch in sich geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gewerbebetriebes zu verstehen, der es auf Grund seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen (Hinweis E 20.11.1990, 89/14/0156, 0157).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Teilbetrieb, Teilbetriebsaufgabe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989140271.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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