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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1972 §24 Abs1 Z1;Rechtssatz
Eine Teilbetriebsaufgabe setzt begrifflich das Vorhandensein von Teilbetrieben innerhalb des Unternehmens voraus (Hinweis E 22.2.1977, 319/74, 2352/75, VwSlg 5088 F/1977). Unter einem Teilbetrieb ist ein organisch in sich geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gewerbebetriebes zu verstehen, der es auf Grund seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen (Hinweis E 20.11.1990, 89/14/0156, 0157).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Teilbetrieb, TeilbetriebsaufgabeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989140271.X01Im RIS seit
11.07.2001