Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §12 Abs1;Beachte
Besprechung in NZ 1/1993, S 4-6; Besprechung in SWK 1996 A 269-277;Rechtssatz
Teilbetriebsveräußerung ist kein Hindernis für die Übertragung stiller Rücklagen innerhalb des restlichen Betriebes. Die Übertragung stiller Rücklagen führt, auch wenn sie nur teilweise erfolgt, zum Verlust des begünstigten Steuersatzes. Sie unterliegt den Regeln der Bilanzänderung. - Ausf zum Zweck des § 24 Abs 2 EStG 1972.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991140188.X01Im RIS seit
26.11.1991