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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1972 §24 Abs1 Z1;Rechtssatz
Bei einem Produktionsunternehmen gehören zu den wesentlichen Grundlagen des Betriebes Betriebsgebäude (bzw Rechte an den Betriebsgebäuden), maschinelle Anlagen und Einrichtungen (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch 2, 556). Demgegenüber ist die Zurückbehaltung einer Beteiligung durch den Übergeber (in welcher Rechtsform auch immer) keine wesentliche Grundlage eines Produktionsbetriebes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130070.X03Im RIS seit
11.07.2001