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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1972 §24 Abs1 Z1;Rechtssatz
Bei einer Teilbetriebsaufgabe iSd § 24 EStG 1972 müssen dessen wesentliche Grundlagen in einem einheitlichen Vorgang an Dritte veräußert oder in das Privatvermögen übernommen werden (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch, 02te Auflage, § 24, Textziffer 43). Zu den wesentlichen Grundlagen einer Kraftfahrzeugwerkstätte gehören nicht nur die unbeweglichen, sondern auch die beweglichen Anlagegüter, ohne die Kraftfahrzeuge nicht repariert werden können.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Teilbetrieb, TeilbetriebsaufgabeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989140271.X02Im RIS seit
11.07.2001