RS Vwgh 1992/11/17 89/14/0128

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Veröffentlicht am 17.11.1992
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §24 Abs1;
EStG 1972 §24 Abs2;
LiebhabereiV;

Rechtssatz

Einen allenfalls erzielbaren Veräußerungsgewinn hat die Abgabenbehörde in ihre Betrachtungen betreffend steuerliche Liebhaberei nicht einzubeziehen, wenn der Abgabepflichtige keine konkreten Maßnahmen zur Veräußerung des Betriebes gesetzt hat (Hinweis E 17.10.1989, 86/14/0105).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989140128.X05

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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