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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Rechtssatz
Einen allenfalls erzielbaren Veräußerungsgewinn hat die Abgabenbehörde in ihre Betrachtungen betreffend steuerliche Liebhaberei nicht einzubeziehen, wenn der Abgabepflichtige keine konkreten Maßnahmen zur Veräußerung des Betriebes gesetzt hat (Hinweis E 17.10.1989, 86/14/0105).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989140128.X05Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
29.05.2009