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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §24 Abs1 Z1;Rechtssatz
Im Hinblick auf einen erheblichen Umfang eines vom Abgabepflichtigen als wesentliche Unternehmensgrundlage übernommenen Maschinenparks, einer Betriebsausstattung und Geschäftsausstattung und überdies auch eines Warenlagers kommt dem Umstand, ob ein nicht mit einem bilanzmäßigen Ansatz ausgewiesener Kundenstock vom Abgabepflichtigen übernommen worden ist, keine Bedeutung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130070.X04Im RIS seit
11.07.2001