Entscheidungen zu § 22 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

2.511 Dokumente

Entscheidungen 2.401-2.430 von 2.511

TE Vwgh Erkenntnis 1995/1/25 93/15/0038

Die Beschwerdeführerin betreibt ein Gastlokal in B. Anläßlich einer den Zeitraum vom 1. Jänner 1987 bis 30. September 1990 betreffenden Lohnsteuerprüfung beurteilte der Prüfer die Tätigkeit des in dieser Zeit bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesenen Reinhard H. nicht im Sinne der Beschwerdeführerin als eine selbständige, sondern als eine unselbständige. Das Finanzamt folgte dieser Beurteilung und zog die Beschwerdeführerin bescheidmäßig zur Haftung für die im Falle eines Diens... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.01.1995

RS Vwgh 1995/1/25 93/15/0038

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22;EStG 1972 §25;EStG 1972 §47 Abs1;EStG 1972 §47 Abs2;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §22;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs1;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0185 E 18. Oktober 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach Lehre und Rsp sind bei Abgrenzungsfragen zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit wesentliche Merkmale einers... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.1995

RS Vwgh 1995/1/25 93/15/0038

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22;EStG 1972 §25;EStG 1972 §47 Abs1;EStG 1972 §47 Abs2;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §22;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs1;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/05 92/15/0230 3 Stammrechtssatz Bei der Frage, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen, kommt es auf die tatsächlich verwirkli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.1995

TE Vwgh Beschluss 1995/1/20 AW 94/14/0030

Der Antragsteller trägt vor, zwingende öffentliche Interessen stünden der Stattgebung nicht entgegen. Sein Liegenschaftsbesitz biete Deckung für die Abgabenschuld. Es würde ihm aber durch den Vollzug des Bescheides ein (unverhältnismäßiger) nicht wiedergutzumachender Schaden dadurch entstehen, daß er zur Begleichung der Abgabenschuld von rund S 4,9 Millionen die Liegenschaft, auf der sich der Familienwohnsitz und die einzige Wohnmöglichkeit für den Beschwerdeführer und seine Familie b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.01.1995

RS Vwgh 1995/1/20 AW 94/14/0030

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Vorauszahlung an Einkommensteuer für 1994 - Steht schon das Belastungsverbot und Veräußerungsverbot der Liegenschaft des ASt Vollstreckungsanträgen des Abgabengläubigers zur Durchsetzung der strittigen Abgabenschuld entgegen (der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehende ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.01.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1994/12/15 93/15/0140

Der Beschwerdeführer, ein Graphiker, erklärte für das Streitjahr neben Einkünften aus Gewerbebetrieb auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Das Finanzamt folgte in den für dieses Jahr erlassenen Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuerbescheiden - die Festsetzungen erfolgten zunächst vorläufig, wurden aber später für endgültig erklärt - der Auffassung des Beschwerdeführers nicht, daß im erklärten Umfang Einkünfte aus einer künstlerischen Tätigkeit im Sinne des § 22 Z. 1 EStG 1988 b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.12.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/12/15 93/15/0140

Der Beschwerdeführer, ein Graphiker, erklärte für das Streitjahr neben Einkünften aus Gewerbebetrieb auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Das Finanzamt folgte in den für dieses Jahr erlassenen Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuerbescheiden - die Festsetzungen erfolgten zunächst vorläufig, wurden aber später für endgültig erklärt - der Auffassung des Beschwerdeführers nicht, daß im erklärten Umfang Einkünfte aus einer künstlerischen Tätigkeit im Sinne des § 22 Z. 1 EStG 1988 b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.12.1994

RS Vwgh 1994/12/15 93/15/0140

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §177 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §22 Z1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/25 90/14/0092 4 (Hier: Im Falle einer VwGH-Beschwerde hat die belangte Behörde die eingesehenen Werke den Verwaltungsakten anzuschließen; Hinweis E 15.9.1993, 91/13/0237; hier EStG 1988 anzuwenden). Stammrechtssatz ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1994

RS Vwgh 1994/12/15 93/15/0140

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §22 Abs1;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/15 91/13/0237 6 (Hier EStG 1988 anzuwenden). Stammrechtssatz Übt ein Steuerpflichtiger neben seiner selbständigen Arbeit eine gewerbliche Tätigkeit aus, dann sind diese Betätigungen nach allgemeinen Grunds... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1994

RS Vwgh 1994/12/15 93/15/0140

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §177 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §22 Z1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/25 90/14/0092 4 (Hier: Im Falle einer VwGH-Beschwerde hat die belangte Behörde die eingesehenen Werke den Verwaltungsakten anzuschließen; Hinweis E 15.9.1993, 91/13/0237; hier EStG 1988 anzuwenden). Stammrechtssatz ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1994

RS Vwgh 1994/12/15 93/15/0140

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §22 Abs1;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/15 91/13/0237 6 (Hier EStG 1988 anzuwenden). Stammrechtssatz Übt ein Steuerpflichtiger neben seiner selbständigen Arbeit eine gewerbliche Tätigkeit aus, dann sind diese Betätigungen nach allgemeinen Grunds... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/10/25 94/14/0071

Der Beschwerdeführer ist (mit nahezu 100 %) wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer der W GmbH. Seinen Gewinn aus selbständiger Arbeit ermittelte er für das Jahr 1990 gemäß § 4 Abs 1 EStG 1988, wobei er ua eine Teilwertabschreibung seiner Beteiligung an der W GmbH geltend machte. Das Finanzamt veranlagte den Beschwerdeführer zunächst erklärungsgemäß zur Einkommensteuer 1990. Die FLD hob diesen Bescheid gemäß § 299 BAO mit der Begründung: auf, daß sich aus § 22 EStG 19... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.10.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/10/25 94/14/0071

Der Beschwerdeführer ist (mit nahezu 100 %) wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer der W GmbH. Seinen Gewinn aus selbständiger Arbeit ermittelte er für das Jahr 1990 gemäß § 4 Abs 1 EStG 1988, wobei er ua eine Teilwertabschreibung seiner Beteiligung an der W GmbH geltend machte. Das Finanzamt veranlagte den Beschwerdeführer zunächst erklärungsgemäß zur Einkommensteuer 1990. Die FLD hob diesen Bescheid gemäß § 299 BAO mit der Begründung: auf, daß sich aus § 22 EStG 19... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.10.1994

RS Vwgh 1994/10/25 94/14/0071

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §27 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Eine wesentliche Beteiligung eines Gesellschafter - Geschäftsführers (hier: nahezu 100 %) vermag, Fremdüblichkeit der Geschäftsführervergütung vorausgesetzt, den entsprechenden Einkünften des Geschäftsführers nicht zu dienen. Die Beteiligung stellt daher kein notwendiges Betriebsvermögen des vom §... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.10.1994

RS Vwgh 1994/10/25 94/14/0071

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Die (wesentliche) Beteiligung nach § 22 Z 2 EStG 1988 stellt ein Merkmal der Einkunftsquelle dar. Die Frage, welche Wirtschaftsgüter einer Einkunftsquelle dienen, setzt die Einkunftsquelleneigenschaft voraus und ist gesondert davon zu beantworten, ob eine Einkunftsquelle besteht. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.10.1994

RS Vwgh 1994/10/25 94/14/0071

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §27;
Rechtssatz: Einkünfte iSd § 22 Z 2 EStG 1988 liegen nur insoweit vor, als die Geschäftsführerbezüge echtes Leistungsentgelt bilden und nicht bloß nach Art verdeckter Gewinnausschüttungen auf Grund der gesellschaftsrechtlichen Stellung als Früchte des eingesetzten Kapitals abreifen; diesfalls lägen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.10.1994

RS Vwgh 1994/10/25 94/14/0071

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §27 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Eine wesentliche Beteiligung eines Gesellschafter - Geschäftsführers (hier: nahezu 100 %) vermag, Fremdüblichkeit der Geschäftsführervergütung vorausgesetzt, den entsprechenden Einkünften des Geschäftsführers nicht zu dienen. Die Beteiligung stellt daher kein notwendiges Betriebsvermögen des vom §... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.10.1994

RS Vwgh 1994/10/25 94/14/0071

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Die (wesentliche) Beteiligung nach § 22 Z 2 EStG 1988 stellt ein Merkmal der Einkunftsquelle dar. Die Frage, welche Wirtschaftsgüter einer Einkunftsquelle dienen, setzt die Einkunftsquelleneigenschaft voraus und ist gesondert davon zu beantworten, ob eine Einkunftsquelle besteht. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.10.1994

RS Vwgh 1994/10/25 94/14/0071

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §27;
Rechtssatz: Einkünfte iSd § 22 Z 2 EStG 1988 liegen nur insoweit vor, als die Geschäftsführerbezüge echtes Leistungsentgelt bilden und nicht bloß nach Art verdeckter Gewinnausschüttungen auf Grund der gesellschaftsrechtlichen Stellung als Früchte des eingesetzten Kapitals abreifen; diesfalls lägen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.10.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/10/5 92/15/0003

Der Beschwerdeführer betreibt in Form eines Einzelunternehmens die Reparatur von und den Handel mit Kraftfahrzeugen. Zwischen ihm und seiner Ehegattin besteht - steuerlich anerkannt - einerseits eine echte stille Gesellschaft mit einer Beteiligung von 20 %, anderseits ein Dienstverhältnis. Im Jahr 1981 gründeten der Beschwerdeführer und seine Ehegattin die A-GmbH (in der Folge: GmbH), an deren Stammkapital der Beschwerdeführer mit 25 % und seine Ehegattin mit 75 % beteiligt sind. Jewe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.10.1994

RS Vwgh 1994/10/5 92/15/0003

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §21;EStG 1972 §22;EStG 1972 §23;EStG 1972 §25;EStG 1972 §47 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0083 E 19. September 1989 VwSlg 6435 F/1989 RS 1 Stammrechtssatz Wenn die Haupttätigkeit des Abgabepflichtigen eine selbständige ist und gleichzeitig ein enger, wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Nebentätigkeit besteht, sind die Einkünfte aus der ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.10.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/9/14 93/13/0275

Der Beschwerdeführer ist Absolvent einer Höheren Technischen Lehranstalt für Maschinenbau. Er führt die Standesbezeichnung "Ingenieur". In der Einkommensteuererklärung für 1990 bezeichnete er seine berufliche Tätigkeit mit "Planung und Beratung von Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Sanitäranlagen". Das Finanzamt schrieb für das Streitjahr 1990 Gewerbesteuer vor. In der Berufung gegen den Gewerbesteuerbescheid 1990 wurde die Auffassung vertreten, bei der Tätigkeit des Beschwerde... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.09.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/9/14 92/13/0117

Der Beschwerdeführer ist Absolvent einer Höheren Technischen Lehranstalt, Fachrichtung Hochbau, und führt die Standesbezeichnung "Ingenieur". Nach Ablegung der Baumeisterprüfung wurde ihm die Baumeisterkonzession verliehen. Er studierte überdies an der Hochschule für Welthandel und erwarb den akademischen Grad "Diplomkaufmann". Im Zuge einer über die Streitjahre 1986 bis 1988 durchgeführten Betriebsprüfung wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer - neben hinsichtlich ihrer Beu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.09.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/9/14 93/13/0275

Der Beschwerdeführer ist Absolvent einer Höheren Technischen Lehranstalt für Maschinenbau. Er führt die Standesbezeichnung "Ingenieur". In der Einkommensteuererklärung für 1990 bezeichnete er seine berufliche Tätigkeit mit "Planung und Beratung von Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Sanitäranlagen". Das Finanzamt schrieb für das Streitjahr 1990 Gewerbesteuer vor. In der Berufung gegen den Gewerbesteuerbescheid 1990 wurde die Auffassung vertreten, bei der Tätigkeit des Beschwerde... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.09.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/9/14 92/13/0117

Der Beschwerdeführer ist Absolvent einer Höheren Technischen Lehranstalt, Fachrichtung Hochbau, und führt die Standesbezeichnung "Ingenieur". Nach Ablegung der Baumeisterprüfung wurde ihm die Baumeisterkonzession verliehen. Er studierte überdies an der Hochschule für Welthandel und erwarb den akademischen Grad "Diplomkaufmann". Im Zuge einer über die Streitjahre 1986 bis 1988 durchgeführten Betriebsprüfung wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer - neben hinsichtlich ihrer Beu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.09.1994

RS Vwgh 1994/9/14 93/13/0275

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag95/06 Ziviltechniker
Norm: EStG 1988 §22 Z1 litb;ZivTG §5 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen, warum die Tätigkeit des Abgabepflichtigen dem Berufsbild eines entsprechend spezialisierten Ziviltechnikers entspricht (Hinweis E 14.9.1994, 92/13/0117). (Hier: Planung von Heizungsanlagen; Überwachung der Herstellung technischer Anlagen, Abrechnung und Abnahme dieser Anlagen). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1994

RS Vwgh 1994/9/14 92/13/0117

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag95/06 Ziviltechniker
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §22 Z1 litb;ZivTG §5 Abs1;
Rechtssatz: Für die Feststellung der Ähnlichkeit einer Tätigkeit mit einem der in den Bestimmungen des § 22 Abs 1 Z 1 lit b EStG 1972 und des § 22 Z 1 lit b EStG 1988 genannten Berufe genügt iSd stRsp, daß die Tätigkeit in ihrem wirtschaftlichen Gehalt und ihrem äußeren Erscheinun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1994

RS Vwgh 1994/9/14 93/13/0275

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag95/06 Ziviltechniker
Norm: EStG 1988 §22 Z1 litb;ZivTG §5 Abs1;
Rechtssatz: Für die Feststellung der Ähnlichkeit einer Tätigkeit mit der eines Ziviltechnikers ist es nicht erforderlich, daß die Tätigkeit dem gesamten Tätigkeitsbereich des Ziviltechnikers entspricht; wohl aber muß die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, abgesehen von einer durch gehobene Vorbildung gekennze... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1994

RS Vwgh 1994/9/14 93/13/0275

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag95/06 Ziviltechniker
Norm: EStG 1988 §22 Z1 litb;ZivTG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/14 92/13/0117 2 Stammrechtssatz Umfaßt die Tätigkeit nur einen Teilbereich eines umfassenden Berufsbildes (hier eines Ziviltechnikers), so ist für das Vorliegen des Ähnlichkeitstatbestandes entscheidend, ob das Tätigkeitsbild in seiner Gesamtheit mit jenem Tät... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1994

RS Vwgh 1994/9/14 93/13/0275

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag95/06 Ziviltechniker
Norm: EStG 1988 §22 Z1 litb;ZivTG §5 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen, warum die Tätigkeit des Abgabepflichtigen dem Berufsbild eines entsprechend spezialisierten Ziviltechnikers entspricht (Hinweis E 14.9.1994, 92/13/0117). (Hier: Planung von Heizungsanlagen; Überwachung der Herstellung technischer Anlagen, Abrechnung und Abnahme dieser Anlagen). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1994

Entscheidungen 2.401-2.430 von 2.511

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