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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs3;Rechtssatz
Die (wesentliche) Beteiligung nach § 22 Z 2 EStG 1988 stellt ein Merkmal der Einkunftsquelle dar. Die Frage, welche Wirtschaftsgüter einer Einkunftsquelle dienen, setzt die Einkunftsquelleneigenschaft voraus und ist gesondert davon zu beantworten, ob eine Einkunftsquelle besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994140071.X04Im RIS seit
20.11.2000