RS Vwgh 1994/10/25 94/14/0071

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Veröffentlicht am 25.10.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §2 Abs3;
EStG 1988 §22 Z2;
EStG 1988 §4 Abs1;

Rechtssatz

Die (wesentliche) Beteiligung nach § 22 Z 2 EStG 1988 stellt ein Merkmal der Einkunftsquelle dar. Die Frage, welche Wirtschaftsgüter einer Einkunftsquelle dienen, setzt die Einkunftsquelleneigenschaft voraus und ist gesondert davon zu beantworten, ob eine Einkunftsquelle besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994140071.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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