RS Vwgh 1994/9/14 93/13/0275

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Veröffentlicht am 14.09.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
95/06 Ziviltechniker

Norm

EStG 1988 §22 Z1 litb;
ZivTG §5 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen, warum die Tätigkeit des Abgabepflichtigen dem Berufsbild eines entsprechend spezialisierten Ziviltechnikers entspricht (Hinweis E 14.9.1994, 92/13/0117). (Hier: Planung von Heizungsanlagen; Überwachung der Herstellung technischer Anlagen, Abrechnung und Abnahme dieser Anlagen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993130275.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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