RS Vwgh 1994/10/25 94/14/0071

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Veröffentlicht am 25.10.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
EStG 1988 §27 Abs1;
EStG 1988 §4 Abs1;

Rechtssatz

Eine wesentliche Beteiligung eines Gesellschafter - Geschäftsführers (hier: nahezu 100 %) vermag, Fremdüblichkeit der Geschäftsführervergütung vorausgesetzt, den entsprechenden Einkünften des Geschäftsführers nicht zu dienen. Die Beteiligung stellt daher kein notwendiges Betriebsvermögen des vom § 22 Z 2 EStG 1988 umschriebenen Betriebes dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994140071.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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