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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z1 litb;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/09/14 92/13/0117 2Stammrechtssatz
Umfaßt die Tätigkeit nur einen Teilbereich eines umfassenden Berufsbildes (hier eines Ziviltechnikers), so ist für das Vorliegen des Ähnlichkeitstatbestandes entscheidend, ob das Tätigkeitsbild in seiner Gesamtheit mit jenem Tätigkeitsbild vergleichbar ist, das ÜBLICHERWEISE die Tätigkeit entsprechend spezialisierter Ziviltechniker kennzeichnet (Hinweis E 13.5.1992, 87/13/0205).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993130275.X02Im RIS seit
20.11.2000