RS Vwgh 1995/1/25 93/15/0038

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Veröffentlicht am 25.01.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22;
EStG 1972 §25;
EStG 1972 §47 Abs1;
EStG 1972 §47 Abs2;
EStG 1972 §47 Abs3;
EStG 1988 §22;
EStG 1988 §25;
EStG 1988 §47 Abs1;
EStG 1988 §47 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/13/0185 E 18. Oktober 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Nach Lehre und Rsp sind bei Abgrenzungsfragen zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit wesentliche Merkmale einerseits das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses, andererseits das Vorliegen einer Weisungsgebundenheit, die die Entschlußfreiheit über die ausdrücklich übernommenen Vertragspflichten hinaus beschränkt, sowie die organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993150038.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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