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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/13/0185 E 18. Oktober 1989 RS 1Stammrechtssatz
Nach Lehre und Rsp sind bei Abgrenzungsfragen zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit wesentliche Merkmale einerseits das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses, andererseits das Vorliegen einer Weisungsgebundenheit, die die Entschlußfreiheit über die ausdrücklich übernommenen Vertragspflichten hinaus beschränkt, sowie die organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993150038.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
26.08.2009