Der Beschwerdeführer bezeichnet sich als "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob die Einkünfte aus dieser Tätigkeit solche aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1972) oder solche aus Gewerbebetrieb (§ 23 leg. cit.) sind. Mit dem hg. Erkenntnis vom 22. März 1983, 82/14/0099, hat der Gerichtshof den damals vom Beschwerdeführer angefochtenen Bescheid betreffend Aufhebung seines Einkommensteuerbescheides 1980 gemäß §... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §22 Z1 litb;EStG 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Die durch das Einkommensteuergesetz 1988 geschaffene neue Rechtslage läßt sich nicht mit Hilfe von Schlüssigkeitserwägungen rückprojizieren. (Hier: Abgabepflichtiger ist "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Tätigkeit des Unternehmensberaters ist... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer stellten 1983 und 1984 einem Schotterwerk ein Grundstück von 5 ha zum Schotterabbau zur Verfügung und erreichten damit selbst den Vorteil einer Geländekorrektur. Über Aufforderung des Finanzamtes reichte die steuerliche Vertreterin des Schotterwerkes eine Abrechnung über den Schotterabbau am Grundstück der Beschwerdeführer ein, wonach diese 1983 S 48.220,50 und 1984 S 390.688,36 erhalten haben. Das Finanzamt erließ daraufhin gemäß § 303 Abs. 4 BAO neue Umsatzs... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §193 Abs2;BewG 1955 §19;BewG 1955 §21 Abs1 Z1 lita;DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1983/032 §3 Abs1;EStG 1972 §17 Abs1;EStG 1972 §21; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 200;
Rechtssatz: Ist im Einheitswert eines landwirtschaftlichen Betriebes ein Grundstück erfaßt, an dem ein... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1983/032;EStG 1972 §17 Abs1;EStG 1972 §21;EStG 1972 §28 Abs1 Z3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 200;
Rechtssatz: Räumt ein Landwirt einem Schotterwerk das Recht ein, von seinem Grundstück Schotter abzubauen, so kommt eine Qualifizierung der dafür bezahlten Beträge als Schadenersatz für Ernteausfall nicht in... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Die Unverzinslichkeit entrichteter Abgabenbeträge stellt keinen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG dar. Dem Aufschiebungsantrag war daher nicht stattzugeben. Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Mit der Behauptung, die Bezahlung der nachgeforderten Einkommensteuervorauszahlung sei nur darauf zurückzuführen, daß die belBeh auf Grund eines Verfahrensmangels dem Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung nicht stattgegebe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §21;EStG 1972 §22;EStG 1972 §23;EStG 1972 §25;EStG 1972 §47 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 115;
Rechtssatz: Wenn die Haupttätigkeit des Abgabepflichtigen eine selbständige ist und gleichzeitig ein enger, wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Nebentätigkeit besteht, sind die Einkünfte aus der Nebentätigkeit - mögen sie auch für ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1983/032 §2 Abs1 idF 1985/038 ;EStG 1972 §21; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/3, S 42;
Rechtssatz: Der Gewinnermittlung aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen darf gärtnerisches Vermögen nicht zugrunde gelegt werden. Das gärtnerische Vermögen wird dabei durch den Einheitswertbescheid b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0222 E 21. September 1988 RS 6 Stammrechtssatz Die Absetzung für Abnutzung darf bei der Beurteilung der Ertragsfähigkeit nicht außer Ansatz bleiben, weil sie echten Wertverlusten Rechnung trägt (hier: Werkzeuge, Forststraße). European Case Law Ident... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §21; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 66;
Rechtssatz: Die Absetzung für Abnutzung darf bei der Beurteilung der Ertragsfähigkeit nicht außer Ansatz bleiben, weil sie echten Wertverlusten Rechnung trägt (hier: Werkzeuge, Forststraße). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §21; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 66;
Rechtssatz: Ein Zeitraum von mehr als zehn Jahren reicht auch bei einem Forstgut idR aus, um beurteilen zu können, ob eine Einkunftsquelle oder ein Voluptuarbetrieb vorliegt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987130222.X05 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §21; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 66;
Rechtssatz: Der Zeitraum zwischen dem Erwerb des Betriebes und der Erzielung der ersten Gewinne kann nicht aus der Beurteilungszeit ausgeschieden werden. Nur jene Zeiten, in denen Vorbereitungen für die angestrebte Tätigkeit getroffen werden, die Tätigkeit mangels Abschlusses... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §21;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der "Liebhaberei" im steuerrechtlichen Sinn im Zusammenhang mit einem gepachteten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb, wenn bei der gewählten Wirtschaftsförderung die zu erwartenden Verluste auf Dauer gesehen bestehen bleiben (Versor... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §11;BewG 1955 §32 Abs4;BewG 1955 §36 Abs2;BewG 1955 §40;DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1981/266 §2 Abs1;EStG 1972 §17;EStG 1972 §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0005 E 24. November 1987 VwSlg 6271 F/1987 RS 4 Stammrechtssatz Erträgnisse aus Anteilsrechten an (Tir) Agrargemeinschaften sind auch dann vom Einheitswert (lan... mehr lesen...
Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, dass den Beschwerdeführern in den Streitjahren Ausschüttungen einer Tiroler Agrargemeinschaft zugeflossen wären. Diese Ausschüttungen (1980 S 105.180,--, 1981 S 113.850,--, 1982 S 127.875,--) wären neben den pauschalierten Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ebenfalls als derartige Einkünfte zu erfassen. Da die Beschwerdeführer je zur Hälfte Grundbesitzer seien, hätte (laut Prüfer) folgende Aufteilung zu e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §11;BewG 1955 §32 Abs4;BewG 1955 §36 Abs2;BewG 1955 §40;DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1981/266 §2 Abs1;EStG 1972 §17;EStG 1972 §21; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/14/0006
Rechtssatz: Erträgnisse aus Anteilsrechten an (Tir) Agrargemeinschaften sind auch dann vom ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §11;BewG 1955 §32 Abs4;EStG 1972 §17;EStG 1972 §21; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/14/0006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/14/0089 E 22. März 1983 RS 1 Stammrechtssatz Ist die Beteiligung an einer Agrargemeinschaft an sogenannten Stammsitzliegenschaften gebunden, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §21;EStG 1972 §23;
Rechtssatz: Der Buschenschank zählt weder zu den Nebenbetrieben noch zu den Nebentätigkeiten im Bereich der Landwirtschaft und Forstwirtschaft, sondern ist nach der Verkehrsauffassung unmittelbarer Bestandteil des Weinbaubetriebes (Hinweis auf Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch2, S 476). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §21;EStG 1972 §23;UStG 1972 §10 Abs2 Z4;UStG 1972 §22;
Rechtssatz: Werden im Buschenschank neben selbsterzeugten landwirtschaftlichen Produkten überwiegend zugekaufte Speisen und Getränke veräußert, dann stellen die solcherart erzielten Einkünfte in steuerlicher Betrachtungsweise nicht mehr Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstw... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §125 Abs5;EStG 1972 §21;EStG 1972 §24 Abs1;
Rechtssatz: § 125 Abs 5 BAO enthält lediglich die Berechtigung, das stehende Holz bei der jährlichen Bestandsaufnahme außer Ansatz zu lassen und betrifft daher nicht die Veräußerungsgewinnermittlung. Aus § 125 Abs 5 BAO kann nicht erschlossen werden, es käme mangels Bes... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §21;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Beim Forstwirt bilden jene Aufwendungen, die das Wirtschaftsgut "stehendes Holz" hervorbringen, also insbesondere die Aufforstungskosten (Kulturkosten), Herstellungskosten. Das gilt sowohl für die Kosten der Erstaufforstung als auch für jene der Wiederaufforstung. European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §125 Abs5;EStG 1972 §21;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Aus § 125 Abs 5 BAO kann nicht abgeleitet werden, daß Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des "stehenden Holzes" sofort als Betriebsausgaben abzusetzen wären. § 125 Abs 5 BAO eröffnet zwar dem Steuerpflichtigen im Hinblick auf die oft s... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt unter anderem Einkünfte aus einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, zu dessen Vermögen unbestritten die Beteiligung an einer Agrargemeinschaft gehört. Im Jahr 1978 flossen dem Beschwerdeführer aus dieser Beteiligung Ausschüttungsbeträge in Höhe von S 56.500,-- zu. Die Ermittlung des Gewinnes aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erfolgte in diesem Jahr nach Durchschnittssätzen gemäß § 17 Abs. 1 bis 3 EStG 1972 in Verbindung mit der Ve... mehr lesen...