RS Vwgh 1988/9/21 87/13/0222

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Veröffentlicht am 21.09.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §21;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 66;

Rechtssatz

Ein Zeitraum von mehr als zehn Jahren reicht auch bei einem Forstgut idR aus, um beurteilen zu können, ob eine Einkunftsquelle oder ein Voluptuarbetrieb vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987130222.X05

Im RIS seit

21.09.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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