Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §21;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 115;Rechtssatz
Wenn die Haupttätigkeit des Abgabepflichtigen eine selbständige ist und gleichzeitig ein enger, wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Nebentätigkeit besteht, sind die Einkünfte aus der Nebentätigkeit - mögen sie auch für sich allein betrachtet solche aus nichtselbständiger Arbeit sein - gleich den Einkünften aus der selbständigen Haupttätigkeit zu qualifizieren; der zwangsläufig gegebene persönliche Zusammenhang ist unbeachtlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986140083.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
22.03.2011