RS Vwgh 1988/12/13 86/14/0091

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Veröffentlicht am 13.12.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §21;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/13/0222 E 21. September 1988 RS 6

Stammrechtssatz

Die Absetzung für Abnutzung darf bei der Beurteilung der Ertragsfähigkeit nicht außer Ansatz bleiben, weil sie echten Wertverlusten Rechnung trägt (hier: Werkzeuge, Forststraße).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986140091.X07

Im RIS seit

13.12.1988

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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