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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
BewG 1955 §11;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/14/0006Rechtssatz
Erträgnisse aus Anteilsrechten an (Tir) Agrargemeinschaften sind auch dann vom Einheitswert (landwirtschaftlichen Ertragswert) und damit von der landwirtschaftlichen Durchschnittssatzbesteuerung umfaßt, wenn sie auf einer anderen als einer landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nutzung beruhen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987140005.X04Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008