RS Vwgh 1988/9/21 87/13/0222

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Veröffentlicht am 21.09.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §21;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 66;

Rechtssatz

Der Zeitraum zwischen dem Erwerb des Betriebes und der Erzielung der ersten Gewinne kann nicht aus der Beurteilungszeit ausgeschieden werden. Nur jene Zeiten, in denen Vorbereitungen für die angestrebte Tätigkeit getroffen werden, die Tätigkeit mangels Abschlusses der Vorbereitungen aber noch nicht aufgenommen werden kann, scheiden aus dem Beobachtungszeitraum aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987130222.X08

Im RIS seit

21.09.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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