Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 66;Rechtssatz
Der Zeitraum zwischen dem Erwerb des Betriebes und der Erzielung der ersten Gewinne kann nicht aus der Beurteilungszeit ausgeschieden werden. Nur jene Zeiten, in denen Vorbereitungen für die angestrebte Tätigkeit getroffen werden, die Tätigkeit mangels Abschlusses der Vorbereitungen aber noch nicht aufgenommen werden kann, scheiden aus dem Beobachtungszeitraum aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987130222.X08Im RIS seit
21.09.1988