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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1983/032 §2 Abs1 idF 1985/038 ;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1990/3, S 42;Rechtssatz
Der Gewinnermittlung aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen darf gärtnerisches Vermögen nicht zugrunde gelegt werden. Das gärtnerische Vermögen wird dabei durch den Einheitswertbescheid bestimmt und die dort getroffene Feststellung ist für die Einkommensteuerveranlagung maßgebend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130061.X01Im RIS seit
17.05.1989