Index: 00032/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201;StruktAnpG 1996 Art39 Z22;
Rechtssatz: Mittelpunkt der Lehrtätigkeit ist nach der Verkehrsauffassung zweifellos jener Ort, an dem die Vermittlung von Wissen und technischem Können selbst erfolgt. Eine solche Lehrtätigkeit kann naturgemäß nicht in einem im häuslichen Wohnungsverband befindlichen Arbeitszimmer des an öffen... mehr lesen...
Index: 00010/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201;StruktAnpG 1996 Art39 Z22;
Rechtssatz: Bei den im § 20 EStG 1988 bezeichneten Aufwendungen handelt es sich um solche, bei denen die Abgrenzung zwischen betrieblich oder beruflich bedingten Aufwendungen von Aufwendungen der privaten Lebensführu... mehr lesen...
Index: 00032/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201;StruktAnpG 1996 Art39 Z22;
Rechtssatz: Mittelpunkt der Lehrtätigkeit ist nach der Verkehrsauffassung zweifellos jener Ort, an dem die Vermittlung von Wissen und technischem Können selbst erfolgt. Eine solche Lehrtätigkeit kann naturgemäß nicht in einem im häuslichen Wohnungsverband befindlichen Arbeitszimmer des an öffen... mehr lesen...
Index: 00010/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201;StruktAnpG 1996 Art39 Z22;
Rechtssatz: Bei den im § 20 EStG 1988 bezeichneten Aufwendungen handelt es sich um solche, bei denen die Abgrenzung zwischen betrieblich oder beruflich bedingten Aufwendungen von Aufwendungen der privaten Lebensführu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer machte im Antrag auf Durchführung eines Jahresausgleiches für 1993 Aufwendungen für den Besuch von Vorbereitungskursen auf die Baumeisterprüfung als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt berücksichtigte die Aufwendungen im Jahresausgleichsbescheid nicht. Die Fachrichtung Baumeister entspreche nicht dem Berufserfordernis eines Bautechnikers, durch die Ausbildung zum Baumeister entstehe vielmehr ein völlig neues Berufsbild. Somit lägen steuerlich nicht abzugsfä... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer machte im Antrag auf Durchführung eines Jahresausgleiches für 1993 Aufwendungen für den Besuch von Vorbereitungskursen auf die Baumeisterprüfung als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt berücksichtigte die Aufwendungen im Jahresausgleichsbescheid nicht. Die Fachrichtung Baumeister entspreche nicht dem Berufserfordernis eines Bautechnikers, durch die Ausbildung zum Baumeister entstehe vielmehr ein völlig neues Berufsbild. Somit lägen steuerlich nicht abzugsfä... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Während Aufwendungen des Steuerpflichtigen zur Erlangung eines Berufes (Ausbildungskosten) zu den nicht abzugsfähigen Ausgaben iSd § 20 EStG 1988 zählen, bilden Berufsfortbildungskosten Werbungskosten. Entscheidend für die Unterscheidung zwischen Berufsausbildung und Berufsfortbildung ist die Beantwortung der ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Ablegung der Meisterprüfung im erlernten Lehrberuf ist als Fortbildung zu qualifizieren (Hinweis E 30.1.1990, 89/14/0227). Auch bei einer vom Steuerpflichtigen ausgeübten beruflichen Tätigkeit im Architekturbüro darf der Besuch der Vorbereitungskurse für die Baumeisterprüfung noch nicht als eine Ausbildung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Während Aufwendungen des Steuerpflichtigen zur Erlangung eines Berufes (Ausbildungskosten) zu den nicht abzugsfähigen Ausgaben iSd § 20 EStG 1988 zählen, bilden Berufsfortbildungskosten Werbungskosten. Entscheidend für die Unterscheidung zwischen Berufsausbildung und Berufsfortbildung ist die Beantwortung der ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Ablegung der Meisterprüfung im erlernten Lehrberuf ist als Fortbildung zu qualifizieren (Hinweis E 30.1.1990, 89/14/0227). Auch bei einer vom Steuerpflichtigen ausgeübten beruflichen Tätigkeit im Architekturbüro darf der Besuch der Vorbereitungskurse für die Baumeisterprüfung noch nicht als eine Ausbildung... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die im Streitzeitraum aus dem Zweitbeschwerdeführer, Dipl. Ing. Erwin B., Dipl. Ing. Dr. Helmut W. und Dipl. Ing. Armin H. gebildet wurde. Gegenstand der Gesellschaft ist die Führung einer Patentanwaltskanzlei. Der Gewinn wurde in den Streitjahren durch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt, wobei aus den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten nicht erkennbar ist, auf welche Weise die Aufteilung der Einkü... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Architekt. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung für die Jahre 1988 bis 1990 stellte der Prüfer unter anderem fest, daß der Beschwerdeführer eine Wohnung des in seinem Alleineigentum stehenden Mietwohnhauses an seine Ehegattin vermietet hatte und in dieser Wohnung gemeinsam mit ihr lebte. Unter Hinweis auf § 20 EStG und § 12 UStG schied der Prüfer sowohl die auf diese Wohnung entfallenden Mieteinnahmen als auch die entsprechenden Aufwendungen aus der Einko... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Architekt. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung für die Jahre 1988 bis 1990 stellte der Prüfer unter anderem fest, daß der Beschwerdeführer eine Wohnung des in seinem Alleineigentum stehenden Mietwohnhauses an seine Ehegattin vermietet hatte und in dieser Wohnung gemeinsam mit ihr lebte. Unter Hinweis auf § 20 EStG und § 12 UStG schied der Prüfer sowohl die auf diese Wohnung entfallenden Mieteinnahmen als auch die entsprechenden Aufwendungen aus der Einko... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/20 89/13/0259 3
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Reisekosten sind steuerlich nur anzuerkennen, wenn ihre betriebliche Veranlassung eindeutig erwiesen oder zumindest glaubhaft gemacht wird. Dies schon im Hinblick darauf, daß gleichartige Aufwendunge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Zugehörigkeit eines Personenkraftwagens zum - notwendigen - Betriebsvermögen ist, dass das Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt wird. Wurde der PKW der Marke Audi Quattro nach den Angaben des AbgPfl von diesem dazu benutzt, im Winter bei glatter Fahrbahn... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der in § 20 Abs 1 Z 1 EStG angesprochene Aufwand erwächst dem AbgPfl auch dann, wenn er eine rechtliche Konstruktion wählt, bei der der Aufwand (ganz oder teilweise) von dritter Seite ersetzt wird, wie dies zB bei Vermietung der ehelichen Wohnung an... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Solange der AbgPfl und/oder einer seiner Familienangehörigen eine Wohnung im Haus des AbgPfl zu eigenen Wohnzwecken nutzt, fällt der mit der Wohnungsnutzung im wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Aufwand unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 1 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §16;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §28;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §16;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §28;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Sowohl Betriebsausgaben als auch Werbungskosten und andere einkommensteuerlich relevante Aufwendungen sind stets als ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Gem § 20 Abs 1 Z 1 EStG 1972 dürfen weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte die für den Haushalt des AbgPfl und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge abgezogen werden. § 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988 unterscheidet sich von dieser gesetzlichen Regelung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der in § 20 Abs 1 Z 1 EStG angesprochene Aufwand erwächst dem AbgPfl auch dann, wenn er eine rechtliche Konstruktion wählt, bei der der Aufwand (ganz oder teilweise) von dritter Seite ersetzt wird, wie dies zB bei Vermietung der ehelichen Wohnung an... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Solange der AbgPfl und/oder einer seiner Familienangehörigen eine Wohnung im Haus des AbgPfl zu eigenen Wohnzwecken nutzt, fällt der mit der Wohnungsnutzung im wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Aufwand unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 1 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §16;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §28;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §16;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §28;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Sowohl Betriebsausgaben als auch Werbungskosten und andere einkommensteuerlich relevante Aufwendungen sind stets als ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Gem § 20 Abs 1 Z 1 EStG 1972 dürfen weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte die für den Haushalt des AbgPfl und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge abgezogen werden. § 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988 unterscheidet sich von dieser gesetzlichen Regelung... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte ist als Beamter im Bereich eines Landesinvalidenamtes tätig. Im Streitjahr 1993 erzielte er aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Zudem erhielt er im Streitjahr als zweiter Vorsitzender des Landesvorstandes der BVA als Funktionsgebühren deklarierte Einnahmen von brutto 91.000 S und aufgrund einer Funktion bei der Gewerkschaft öffentlicher Dienst solche von brutto 81.060 S. Als Beilage zur Einkommensteuererklärung legte er eine Liste diverser A... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte bezog im Jahr 1994 neben Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aufgrund einer durch die Sozialversicherungsanstalt der Bauern ausbezahlten Pension nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG). Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Mitbeteiligten gegen den erstinstanzlichen Steuerbescheid Folge und rechnete dem Mitbeteiligten als Einkommen lediglich die Hälfte der nach Abzügen ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte ist als Beamter im Bereich eines Landesinvalidenamtes tätig. Im Streitjahr 1993 erzielte er aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Zudem erhielt er im Streitjahr als zweiter Vorsitzender des Landesvorstandes der BVA als Funktionsgebühren deklarierte Einnahmen von brutto 91.000 S und aufgrund einer Funktion bei der Gewerkschaft öffentlicher Dienst solche von brutto 81.060 S. Als Beilage zur Einkommensteuererklärung legte er eine Liste diverser A... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte bezog im Jahr 1994 neben Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aufgrund einer durch die Sozialversicherungsanstalt der Bauern ausbezahlten Pension nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG). Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Mitbeteiligten gegen den erstinstanzlichen Steuerbescheid Folge und rechnete dem Mitbeteiligten als Einkommen lediglich die Hälfte der nach Abzügen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;
Rechtssatz: Wenn sich der AbgPfl, welcher eine Gewerkschaftsfunktion ausübt, im Rahmen eines Maturajubiläums durch die Einladung von Professoren mit 100 S verausgabt hat oder wenn er sich durch Süßigkeitsspenden "splendid" gegeben hat, ist nicht zu erkennen, daß ein solches Verhalten unterblieben wäre, hätte er nicht die ent... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BSVG §71 Abs4 idF 1988/751;BSVG §71 Abs6 idF 1988/751;BSVG §71 Abs7 idF 1988/751;BSVGNov 13te Art1 Z3;EStG 1988 §2;EStG 1988 §20 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Nach § 71 Abs 4 BSVG steht dem Ehegatten kein Pensionsanspruch, sondern lediglich ein Auszahlungsanspruch zu. Dieser hat keinen Einfluss auf allfällige gegen den Pensionsberec... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;
Rechtssatz: Gemeinschaftlichkeit und Solidarität können, wie dies die allgemeine Lebenserfahrung zeigt, nicht durch einseitige Einladungen und Geschenke herbeigeführt werden, wiewohl Einladungen und Gegeneinladungen - eingebettet in einen größeren Zusammenhang - dur... mehr lesen...